Ausbilderlehrgang (AEVO) Teilzeit

Termin:
Zeiten: Di./Do.: 18.00-21.15 Uhr
Umfang: 80 Unterrichtseinheiten
  • 620,00 €
Gebührenhinweis beachten
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Die Teilnehmer/innen bereiten sich auf die Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung vor. Sie lernen die betriebliche Ausbildung didaktisch und methodisch qualifiziert durchzuführen. Dazu erwerben sie insbesondere pädagogisches und psychologisches Grundwissen, Kenntnisse im Arbeits- und Berufsbildungsrecht sowie Methoden der Vermittlung und Ausbildung. Das vermittelte Wissen und ein erfolgreicher Abschluss befähigt die Teilnehmer/innen als Ausbilder/in zu arbeiten.
Handlungsfelder:
1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
3. Ausbildung durchführen und
4. Ausbildung abschließen
Mitarbeiter/innen aller Wirtschaftsbereiche, die sich auf die Ausbilder-Eignungsprüfung vorbereiten.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer die fachliche Eignung zur Ausbildung im Sinne des § 30 BBiG nachweist, d.h.
1. die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat und eine angemessene Zeit der Berufspraxis nachweist, oder
2. eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf
entsprechenden Fachrichtung bestanden hat und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist oder
3. eine anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte oder vor einer Prüfungsbehörde in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat und eine angemessene Zeit in seinem
Beruf praktisch tätig gewesen ist.
Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann Personen, die den Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht entsprechen, die fachliche Eignung nach Anhören der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer widerruflich zuerkennen.
Fortbildungsprüfung der IHK bzw. HWK Ausbildungsberechtigung bzw. Teil IV der Meisterprüfung
Lehrmittel: ca. 20 EUR, Prüfungsgebühr gem. der Gebührenordnung der Handwerkskammer Konstanz
620,00 €
Ab dem kommenden Förderzeitraum – September 2023 bis August 2024, Kursbeginne ab 1. September 2023 – werden die Kursgebühren höher bezuschusst:
Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30% (bisher 25%), bei Teilnehmenden über 55 Jahren um 70% (bisher 50%).
Für Teilnehmende ohne Berufsabschluss um 70% (bisher 50 %). Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Nicht gefördert werden :
Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden Beschäftigte von Transfergesellschaften
 

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Mein Ansprechpartner

Tina Blessing
E-Mail: blessing@bbt-tut.de
Telefon: 07461 9290-24