Förderung

Profitieren Sie von zahlreichen Förderprogrammen!

Weiterbildung kann sich finanziell auszahlen. Der Staat, das Land, der Europäische Sozialfond - wie auch viele Träger unterstützen Arbeitnehmer und Betriebe, ihre Weiterbildungsmaßnahmen umzusetzen.

Die wichtigsten Fördermöglichkeiten im Überblick:

Arbeitgeberzuschüsse

Für alle Bildungsangebote besteht die Möglichkeit der (Teil-)Rechnungsstellung an den Arbeitgeber.
 

AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)/Aufstiegs-BAföG

Die Förderung besteht aus Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, kombiniert mit zinsgünstigen Darlehen. Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand (Maßnahmekosten, Unterhaltsbedarf etc.).

Forderfähige Personen:
Personen, die eine Aufstiegsfortbildung mit anerkanntem Abschluss anstreben z.B.:
  • Meisterausbildung
  • Technikerausbildung
  • Fachwirte
Art der Förderung:
AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)/Aufstiegs-BAföG

Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Landratsamt. Oder online unter www.aufstiegs-bafoeg.de

Bildungszeitgesetz

Die Berufliche Bildungsstätte Tuttlingen GmbH ist eine anerkannte Bildungseinrichtung im Sinne des Bildungszeitgesetzes (BzG BW).

Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung, die ein- oder mehrtägig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt.

Zuständig für alle Fragen ist landesweit das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Weitere Informationen siehe:
www.bildungszeitgesetz.de

ESF Plus Fachkursförderung

Ab dem kommenden Förderzeitraum – September 2023 bis August 2024, Kursbeginne ab 1. September 2023 – werden die Kursgebühren höher bezuschusst:

Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30 % (bisher 25%), bei Teilnehmenden über 55 Jahren um 70% (bisher 50 %).
Für Teilnehmende ohne Berufsabschluss um 70% (bisher 50 %). Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.

Nicht gefördert werden :
Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden
Beschäftigte von Transfergesellschaften

Art der Förderung:
ESF Plus Fachkursförderung
MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND TOURISMUS
Anfrage bei der Beruflichen Bildungsstätte Tuttlingen GmbH!

Bildungsprämie

Mit dem Gutschein der Bildungsprämie können Sie Unterstützung vom Staat bekommen, insofern Sie ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro nachweisen können. Er zahlt unter bestimmten Bedingungen die Hälfte zu Ihrer Weiterbildung dazu, bis zu 500 Euro. Lassen Sie sich bei einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe beraten. www.bildungsprämie.info

Förderfähige Personen:
Personen die sich weiterbilden wollen: Vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch: 0800-2623000

Art der Förderung:
Bundesministerium für Bildung und Forschung

Qualifizierungschancengesetz

Durch das Qualifizierungschancengesetzes, das seit dem 01.01.2019 in Kraft getreten ist, bekommen Unternehmen hohe Weiterbildungszuschüsse, um Mitarbeiter fit für zukünftige Herausforderungen zu machen. Die Bundesagentur für Arbeit bezahlt nicht nur einen Teil der Weiterbildungskosten, sondern gewährt auch Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 %, insofern Arbeitnehmer während der Weiterbildung bei vollem Gehalt freigestellt werden. Gefördert werden allerdings nur Weiterbildungen, die mehr als vier Wochen dauern und außerhalb des Unternehmens stattfinden. Detaillierte Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Mehr Informationen

Förderfähige Personen:
Beschäftigte, unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind.

Bildungsgutschein

Mit beruflicher Weiterbildung sollen berufliche Kenntnisse erweitert und der technischen Entwicklung angepasst werden. Mit Erhalt eines Bildungsgutscheins werden die Weiterbildungskosten übernommen sowie gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weitergezahlt. Ziel ist auch die Vermittlung eines beruflichen Abschlusses. Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Zur Broschüre

BFD Berufsförderungsdienst der BW

Als Wehrpflichtiger und Zeitsoldat können Sie entweder dienstzeitbegleitend oder zum Dienstzeitende an verschiedenen beruflichen Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen.
Durch rechtzeitige Vorbereitung auf Ihr Dienstzeitende erhöhen Sie Ihre Chancen am Arbeitsmarkt. Auch für Ihre Aufgaben innerhalb der Dienstzeit können Sie sich zielgerichtet weiterbilden.
Mehr Informationen

Förderfähige Personen:
  • Soldaten auf Zeit
  • Wehrdienstleistende

Art der Förderung:
je nach Bewilligung

Meisterprämie

Der Meisterbrief steht für Qualität und Qualifikation im Handwerk. Seit Anfang 2020 lohnt sich der Titel noch mehr. Denn wer jetzt seine Meisterprüfung im Handwerk mit Erfolg abschließt, bekommt vom Land Baden-Württemberg eine Meisterprämie in Höhe von 1.500 Euro. Sie kann direkt bei der Handwerkskammer beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ratenzahlung

Unabhängig von finanziellen Unterstützungen durch Dritte können Sie die Kursgebühr in monatlichen Raten zinsfrei bezahlen, weitere Infos erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger, sich in ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen, aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den Horizont zu erweitern. Näheres entnehmen Sie bitte hier.

AZAV Maßnahmen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter

Die Berufliche Bildungsstätte Tuttlingen GmbH ist nach DIN EN ISO 9001:2015 sowie nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert. Damit hat die BBT die Bestätigung, dass sie den internationalen Standards und Normen einer modernen entwicklungsfähigen Organisation gerecht wird. Mit der Zertifizierung nach AZAV erbringt die BBT die Voraussetzungen, um im Bereich der Erwachsenenbildung gemeinsam mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter entsprechende Weiterbildungen anbieten zu können.