Sicherheitsunterweisung für Auszubildende im SHK-Handwerk
Arbeitgeber müssen ihre Auszubildenden sowohl nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) als auch nach der DGUV-Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich (bzw. zweimal jährlich unter 18) über alle erkennbaren betrieblichen Gefährdungen und über die Schutzmaßnahmen, die zur Abwehr von Gefahren erforderlich sind, unterweisen.
- Sensibilisierung zur Arbeitssicherheit
- Arbeitsschutz/ BG
- Sicherheitsunterweisung für elektrische Gefährdungen
- Allgemeine Gefahren im SHK Handwerk
- Sicherheitsunterweisung im Umgang mit Gasen und Druckbehältern
- Umgang mit Leitern und Tritten
- Umgang mit Arbeitsmitteln
- Persönliche Schutzausrüstung
- Arbeitsschutz/ BG
- Sicherheitsunterweisung für elektrische Gefährdungen
- Allgemeine Gefahren im SHK Handwerk
- Sicherheitsunterweisung im Umgang mit Gasen und Druckbehältern
- Umgang mit Leitern und Tritten
- Umgang mit Arbeitsmitteln
- Persönliche Schutzausrüstung
keine
Steigerung der Arbeitssicherheit durch diese allgemeine Sicherheitsunterweisung. Diese Unterweisung muss eventuell betrieblich ergänzt werden.
Auszubildende im SHK Handwerk
BBT-Zertifikat
95,00 €
95,00 €