Sicherheitsunterweisung für Auszubildende im SHK-Handwerk

Zeiten: Fr.: 13:45 - 15:45 Uhr
Umfang: 2 Unterrichtseinheiten
  • 95,00 €
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Arbeitgeber müssen ihre Auszubildenden sowohl nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) als auch nach der DGUV-Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich (bzw. zweimal jährlich unter 18) über alle erkennbaren betrieblichen Gefährdungen und über die Schutzmaßnahmen, die zur Abwehr von Gefahren erforderlich sind, unterweisen.
- Sensibilisierung zur Arbeitssicherheit
- Arbeitsschutz/ BG
- Sicherheitsunterweisung für elektrische Gefährdungen
- Allgemeine Gefahren im SHK Handwerk
- Sicherheitsunterweisung im Umgang mit Gasen und Druckbehältern
- Umgang mit Leitern und Tritten
- Umgang mit Arbeitsmitteln
- Persönliche Schutzausrüstung
Steigerung der Arbeitssicherheit durch diese allgemeine Sicherheitsunterweisung. Diese Unterweisung muss eventuell betrieblich ergänzt werden.
Auszubildende im SHK Handwerk
BBT-Zertifikat
95,00 €

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Merve Kalem
E-Mail: kalem@bbt-tut.de
Telefon: 07461 9290-0