Sachkunde für Ölabscheider

Termin:
Zeiten: 08.30-15.15 Uhr
Umfang: 8 Unterrichtseinheiten
  • 249,00 €
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Benzin- und Ölabscheider, wie sie beispielsweise an Tankstellen, Waschanlagen sowie in Werkstätten eingesetzt werden, dienen der Vorbehandlung des Abwassers, schützen die Kanalisation, entlasten die Kläranlagen und sollen Wasser-, Grundwasser- und Bodenverunreinigungen verhindern.

Bei Kontrollen und durchgeführten Arbeiten muss ein sogenanntes Betriebstagebuch geführt werden, hier gelten die DIN EN 858-1, DIN EN 858-2 sowie die DIN 1999-100/101. In diesem Lehrgang lernen Sie sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch praxisnah die Kontrolle und Wartung von Ölabscheidern und können anschließend als Sachkundiger in Ihrem Betrieb kostensparend und sicher Arbeiten an Leichtflüssigkeitsabscheidern durchführen. Somit können die Entleerungs- und Reinigungsintervalle auf bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Geld sparen durch sachkundige Mitarbeiter!
Grundlagen zur Abscheidung und Koaleszenz von Leichtflüssigkeiten
- Physikalische und chemische Charakterisierung von Leichtflüssigkeiten
- Verfahrenstechnische Grundlagen: Dispergierung und Koaleszenz
- Regelungen der EN858/ DIN 1999-100/101
- Neue Abscheidsysteme und -verfahren
- Bemessungsbeispiele und ausgewählte Problemfälle

Die behördlichen Anforderungen an das Einleiten von mineralölhaltigem Abwasser
- Gesetzliche Grundlage, Gewässerschutz
- Ortssatzungen, Indirekteinleiter VO, wasserrechtliche Zulassung
- Grenzwerte

Praktischer Teil
- Bauarten von Abscheideranlagen im eingebauten Zustand
- Durchführung von Eigenkontrollen
- Schichtdickenmessung, Schlammfang, Ölschichtstärke
- Funktionskontrolle
- Wartung
- Betriebstagebuch
- Entwässerungsplan
Der Lehrgang richtet sich an die verantwortlichen Mitarbeiter im Betrieb.
Sie erhalten ein BBT-Zertifikat, das Ihre Sachkunde nach DIN EN 858-1, DIN EN 858-2 und DIN 1999-100/101 bescheinigt.
249,00 €
Ab dem kommenden Förderzeitraum – September 2023 bis August 2024, Kursbeginne ab 1. September 2023 – werden die Kursgebühren höher bezuschusst:
Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30% (bisher 25%), bei Teilnehmenden über 55 Jahren um 70% (bisher 50%).
Für Teilnehmende ohne Berufsabschluss um 70% (bisher 50 %). Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Nicht gefördert werden :
Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden Beschäftigte von Transfergesellschaften
 

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Mein Ansprechpartner

Nicolina Schilling
E-Mail: schilling@bbt-tut.de
Telefon: 07461 9290-14