Fachkundige Person für Arbeiten an Hochvolt-Systemen im spannungsfreien Zustand, Stufe 2S

Termin:
Zeiten: 08.00-15.45 Uhr
Umfang: 18 Unterrichtseinheiten
  • 598,00 €
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Arbeiten an HV-eigensicheren Fahrzeugen darf nur ausführen, wer nach DGUV Information 209-093, Stufe 2S (Stand: 8/2021) qualifiziert ist. Nach dem erfolgreichen Abschluss dieses Lehrgangs dürfen Sie HV-eigensichere Systeme spannungsfrei schalten und Arbeiten an spannungsfreien HV-Komponenten durchführen. Als geschulter Fachkundiger sind Sie außerdem dazu berechtigt, andere Mitarbeiter zu unterweisen, unterstützende Tätigkeiten an HV-Systemen unter Ihrer Aufsicht durchführen.

Hinweis: HV-eigensicher bedeutet, dass durch technische Maßnahmen am Fahrzeug ein vollständiger Berührungs- und Lichtbogenschutz gegenüber dem HV-System gewährleistet ist.
- Elektrotechnische Grundkenntnisse
- Alternative Kraftstoffe und Antriebe
- HV-Konzept und Kraftfahrzeugtechnik
- Aufbau, Funktion und Wirkungsweise von HV-Fahrzeugen
- Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe
- Fachverantwortung
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
- Schutzmaßnahmen gegen elektrische Körperdurchströmung und Störlichtbögen
- Definition "HV-eigensicheres Fahrzeug"
- Allgemeine Sicherheitsregeln
- Praktisches Vorgehen bei Arbeiten an HV-Fahrzeugen und -Systemen
- Praktische Übungen und Demonstrationen

Die Schulungsinhalte wurden unter Leitung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) erarbeitet und mit Vertretern der zuständigen Fachausschüssen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) abgestimmt, sowie Vertretern des Verbandes der Automobilindustrie e.V. (VDA) und des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK).
- Kfz-Mechaniker/in, Kfz-Elektriker/in und Kfz-Mechatroniker/in mit Ausbildungsabschluss nach 1973
- Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in bzw. Mechaniker/in für Karosserieinstandhaltungstechnik mit Ausbildungsabschluss nach 2002
- Personen, die eine entsprechende Zusatzausbildung als Kfz-Service-Techniker/in, Kfz-Meister/in oder ein Studium der Fachrichtung Fahrzeugtechnik nachweisen können.
TAK-Zertifikat (Akademie des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes)
598,00 €
Ab dem kommenden Förderzeitraum – September 2023 bis August 2024, Kursbeginne ab 1. September 2023 – werden die Kursgebühren höher bezuschusst:
Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30% (bisher 25%), bei Teilnehmenden über 55 Jahren um 70% (bisher 50%).
Für Teilnehmende ohne Berufsabschluss um 70% (bisher 50 %). Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Nicht gefördert werden :
Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden Beschäftigte von Transfergesellschaften
 

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Mein Ansprechpartner

Nicolina Schilling
E-Mail: schilling@bbt-tut.de
Telefon: 07461 9290-14