Die DGUV Information 209-093 definiert Qualifikationsstufen für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvolt-Systemen. In diesem Lehrgang erhältst Du die Qualifikation Stufe 1S für nicht-elektrische Tätigkeiten und lernst die relevanten Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und organisatorischen Abläufe kennen.
Termine auf Anfrage.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.
Zielgruppe
• Beschäftigte, die nicht-elektrische Arbeiten an Fahrzeugen mit HV-Systemen durchführen und elektrischen Gefährdungen ausgesetzt sind
• Personen, die Karosseriearbeiten durchführen
• Personen, die Service- und Wartungsarbeiten, z. B. Öl- und Radwechsel, durchführenn
• Personen, die an konventionellen Bremsanlagen in der Nähe von Radnabenmotoren arbeitenn
• Personen, die Arbeiten neben HV-Leitungen, dem Verbrennungsmotor oder den Achsen durchführenn
• Personen, die am konventionellen Bordnetz (bis 30 V AC und 60 V DC) arbeiten
Inhalt
Die DGUV Information 209-093 vom August 2021 definiert Qualifikationsstufen mit unterschiedlichen Berechtigungen für Arbeiten an Fahrzeugen und Anlagen mit Hochvolt-Systemen. Die Qualifikationsstufe 1S beschreibt Fachkundig unterwiesene Personen, die nicht-elektrische Arbeiten durchführen und über Gefährdungen sowie geeignete Schutzmaßnahmen unterwiesen wurden.
Das lernst Du:
• Elektrische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
• Bedienen von Fahrzeugen und zugehörigen Einrichtungen
• Durchführung allgemeiner Tätigkeiten, die keine Spannungsfreischaltung des HV-Systems erfordern
• Lage und Kennzeichnung der HV-Komponenten und Leitungen im und am Fahrzeug
• Durchführung aller mechanischen Tätigkeiten am Fahrzeug
• Außerbetriebnahme des HV-Systems nach Herstellervorgabe als zusätzliche Sicherungsmaßnahme
• Unzulässige Arbeiten am Fahrzeug
• Einstellen der Arbeiten bei Unklarheiten und Information der zuständigen Fachkundigen Person (FHV)
• Organisationsablauf bei Arbeiten, die unter Leitung und Aufsicht einer FHV durchgeführt werden
Du erhältst die Qualifikation für nicht-elektrische Arbeiten an Fahrzeugen mit HV-Systemen gemäß Qualifikationsstufe 1S. Fachkundig unterwiesene Personen dürfen nicht eigenverantwortlich an HV-Systemen tätig werden. Arbeiten an spannungsfreien HV-Anlagen dürfen nur von Fachkundigen Personen mit der Qualifikationsstufe 2S durchgeführt werden. Arbeiten an Fahrzeugen unter Spannung dürfen nur von Fachkundigen Personen der Qualifikationsstufe 3S durchgeführt werden.
Abschluss
BBT-Zertifikat: Fachkundig unterwiesene Person (Qualifikation Stufe 1S)
Voraussetzungen
Beschäftigte, die nicht-elektrische Arbeiten an Fahrzeugen mit HV-Systemen durchführen und daher elektrischen Gefährdungen ausgesetzt sind.
Hinweis
160 Euro
Weitere Infos
Zu diesen nicht-elektrischen Arbeiten zählen folgende Tätigkeiten:
-tKarosseriearbeiten,
-tService- und Wartungsarbeiten wie Öl- und Radwechsel,
-tArbeiten an der konventionellen Bremsanlage in der Nähe von Radnabenmotoren,
-tArbeiten neben den HV-Leitungen, dem Verbrennungsmotor, den Achsen sowie
-tArbeiten am konventionellen Bordnetz (bis 30 V AC und 60 V DC)
Fachkundig unterwiesene Personen (FuP) dürfen nicht eigenverantwortlich an HV-Systemen tätig werden. Arbeiten an spannungsfreien HV-Anlagen dürfen nur von Fachkundigen Personen mit der Qualifikationsstufe 2S und Arbeiten an Fahrzeugen unter Spannung von Fachkundigen Personen der Qualifikationsstufe 3S durchgeführt werden.
Zusatzinfo
Die DGUV Information 209-093 definiert Qualifikationsstufen für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvolt-Systemen. In diesem Lehrgang erhältst Du die Qualifikation Stufe 1S für nicht-elektrische Tätigkeiten und lernst die relevanten Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und organisatorischen Abläufe kennen.
Ab dem 01. September 2026 werden ausgewählte Fachkurse durch das ESF Plus Förderprogramm unterstützt.Teilnehmende können bis zu 45 % Förderung erhalten. Förderberechtigt sind Personen, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten. Ausgeschlossen sind Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. nBeschäftigte rechtlich selbstständiger Unternehmen mit öffentlichen Mitteln können jedoch gefördert werden.
Weitere Informationen unter: www.esf-bw.de.
Termine auf Anfrage.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.
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