Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die BBT Tuttlingen ist bemüht, ihre Websites in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung für Barrierefreiheit gilt für die Website der BBT Tuttlingen: www.bbt-tut.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die BBT Tuttlingen arbeitet kontinuierlich an der Umsetzung der Regelungen des L-BBG. Beispielsweise wurden alle Bilder mit alt-Attributen versehen. Gemäß den Vorgaben der BITV 2.0 gibt es auf unserer Website eine Webseite in Leichter Sprache.
Für Menschen mit motorischen, kognitiven oder visuellen Einschränkungen setzt die BBT Tuttlingen die Assistenzsoftware Eye-Able ein, mit der sich über ein Symbol am rechten Bildschirmrand eine Vielzahl an individuellen Einstellungen vornehmen lässt, die auf die jeweiligen Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer der Websites abgestimmt sind (z.B. hinsichtlich Schriftgröße, Kontrast, Tab-Navigation, Einstellungen bei Farbschwäche, Ausblenden von Bildern).
Die Website www.bbt-tut.de ist aufgrund der unter Punkt 2 genannten Unvereinbarkeiten nur teilweise mit § 10 Abs. 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Auf der Website www.bbt-tut.de sind nicht barrierefreie Inhalte wie mangelnder Kontrast oder unstimmige Fokus- und Tab-Reihenfolge enthalten.
Die IT und Marketing Abteilung sind über die nicht barrierefreien Inhalte informiert und arbeiten an der Umsetzung der Barrierefreiheit.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15. Juli 2026 erstellt und im Juli 2026 überarbeitet. Sie beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Abs. 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Ist Ihnen ein Mangel beim barrierefreien Zugang zu unseren Websites aufgefallen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf:
BBT Tuttlingen
Leitung Marketing
Carmen Kaupp
Tel. +49 7461/9290-46
Kaupp@bbt-tut.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass die Website www.bbt-tut.de den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die BBT Tuttlingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die BBT Tuttlingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den/die kommunale/n Beauftragte/n für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Nora Welsch
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Tel.: 0711 279 3360
Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Website des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.