Der Lehrgang vermittelt Dir die fachlichen, pädagogischen und rechtlichen Grundlagen für die Ausbildung im Betrieb. Du lernst, Auszubildende didaktisch und methodisch zu begleiten und Ausbildungssituationen professionell zu gestalten. Gleichzeitig wirst Du gezielt auf die Ausbilder-Eignungsprüfung vorbereitet.
Freie Plätze
Details
Kosten
780,00 €
förderfähig
Unterricht
24.08.2026 – 08.09.2026 : Vollzeit
Mo-Fr: 07.30-16.15 Uhr
Lehrgangsdauer 108 UE (à 45 Minuten)
Lehrgangsort
Max-Planck-Str. 17
78532 Tuttlingen
Zielgruppe
• Mitarbeitende aller Wirtschaftsbereiche, die sich auf die Ausbilder-Eignungsprüfung vorbereiten
Inhalt
Dieser Lehrgang bereitet Dich auf die Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) vor. Du lernst, die betriebliche Ausbildung didaktisch und methodisch qualifiziert durchzuführen. Dabei erwirbst Du pädagogisches und psychologisches Grundwissen sowie Kenntnisse im Arbeits- und Berufsbildungsrecht.
Das lernst Du:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
- Pädagogisches und psychologisches Grundwissen für die Ausbildungspraxis anwenden
- Kenntnisse im Arbeits- und Berufsbildungsrecht erwerben
- Methoden der Vermittlung und Ausbildung einsetzen
Das vermittelte Wissen unterstützt Dich dabei, Ausbildungssituationen professionell zu gestalten und Rechtsfragen in der Ausbildungspraxis fundiert zu beurteilen. Ein erfolgreicher Abschluss befähigt Dich, als Ausbilder/in tätig zu sein.
Abschluss
Fortbildungsprüfung der IHK bzw. HWK, Ausbildungsberechtigung bzw. Teil IV der Meisterprüfung
Voraussetzungen
• Zur Prüfung wird zugelassen, wer die fachliche Eignung zur Ausbildung im Sinne des § 30 BBiG nachweist.
• Die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung wurde bestanden und eine angemessene Zeit der Berufspraxis wird nachgewiesen.
• Oder eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung wurde bestanden und eine angemessene Zeit im Beruf praktisch gearbeitet.
• Oder eine anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte oder vor einer Prüfungsbehörde in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung wurde bestanden und eine angemessene Zeit im Beruf praktisch gearbeitet.
• Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann Personen, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, die fachliche Eignung nach Anhören der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer widerruflich zuerkennen.
Hinweis
• Anmeldegebühr: 50,00 € (Die Anmeldegebühr wird für die Teile I-IV des Kfz-Technikermeisters einmalig erhoben.)
• Lehrmittel: ca. 20,00 €
• Prüfungsgebühr gemäß Gebührenordnung der Handwerkskammer Konstanz
Weitere Infos
BildungszeitnnDie Berufliche Bildungsstätte Tuttlingen GmbH ist eine anerkannte Bildungseinrichtung im Sinne des Bildungszeitgesetzes (BzG BW).nnMit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung, die ein- oder mehrtägig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mindestens sechs Zeitstunden beträgt.nnZuständig für alle Fragen ist landesweit das Regierungspräsidium Karlsruhe: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/seiten/bildungszeitnnWeitere Informationen zur Meisterprüfung und Zulassung: https://www.hwk-konstanz.de/artikel/zulassung-zur-meisterpruefung-64,0,133.html
Förderfähige Personen sind Personen, die eine Aufstiegsfortbildung mit anerkanntem Abschluss anstreben, z. B. Meisterausbildung, Techniker-Ausbildung oder Fachwirte. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Landratsamt oder online unter www.aufstiegs-bafoeg.de.
Bildungszeit:
Die Berufliche Bildungsstätte Tuttlingen GmbH ist eine anerkannte Bildungseinrichtung im Sinne des Bildungszeitgesetzes (BzG BW).
Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung, die ein- oder mehrtägig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt.
Zuständig für alle Fragen ist landesweit das Regierungspräsidium Karlsruhe.
Freie Plätze
Details
Kosten
780,00 €
förderfähig
Unterricht
24.08.2026 – 08.09.2026 : Vollzeit
Mo-Fr: 07.30-16.15 Uhr
Lehrgangsdauer 108 UE (à 45 Minuten)
Lehrgangsort
Max-Planck-Str. 17
78532 Tuttlingen
Freie Plätze
Details
Kosten
780,00 €
förderfähig
Unterricht
23.08.2027 – 07.09.2027 : Vollzeit
Mo-Fr: 07.30-16.15 Uhr
Lehrgangsdauer 108 UE (à 45 Minuten)
Lehrgangsort
Max-Planck-Str. 17
78532 Tuttlingen