Verantwortliche Elektrofachkraft - VEFK

In Betrieben mit einem elektrotechnischen Betriebsteil oder elektrotechnischem Personal muss die Fach- und Aufsichtsverantwortung klar geregelt sein. Wenn der Arbeitgeber dies aufgrund fehlender elektrotechnischer Qualifikation nicht selbst übernehmen kann, ist es zwingend erforderlich, dass eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) benannt wird. In dieser Schulung erhältst du einen rechtlichen Einstieg für diese Verantwortung und praxisnahe Arbeitshilfen, die dir bei der Umsetzung deiner künftigen Tätigkeiten helfen.

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 695,00 €

förderfähig

Unterricht

08.04.2026 - 09.04.2026

08:00 - 15:00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 16 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Tuttlingen

Kontakt

Jamie-Lee Kübler

Tel. 07461 9290-70

kuebler--at--bbt-tut.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 118047-0

Inhalte:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen gem. DIN-VDE 1000-10, DIN- VDE 0105- 100, DGUV Vorschrift 1, DGUV- Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3, ArbSchG,  BetrSichV
  • Unternehmerpflichten und Pflichtenübertragung
  • Betriebliche Organisation von Arbeitskräften im Bereich der Elektrotechnik
  • Mitarbeiterauswahl unter Berücksichtigung der jeweiligen Qualifikationen
  • Mitarbeiterunterweisungen
  • Gefährdungsbeurteilungen sowie Betriebs- und Arbeitsanweisungen
  • Umgang bei Arbeiten unter Spannung (AuS)
  • Wiederkehrende Prüfungen und Erstprüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • Umgang mit CE-Kennzeichnung und dem drohenden Verlust der Konformität
  • Nachrüstpflichten gemäß DGUV Vorschrift 3

Zielgruppe

Führungspersonen im Bereich der Elektrotechnik. Gemäß DIN VDE 1000-10 sind folgende Qualifikationen erforderlich: Eine elektrotechnische Fachkraft mit einem Abschluss als Meister, Techniker, Diplomingenieur, Bachelor oder Master.

Voraussetzungen

Elektrofachkräfte

Abschluss

BBT-Zertifikat

Förderung

ESF Plus Fachkursförderung:

Seit 2021 werden ausgewählte Fachkurse durch das ESF Plus Förderprogramm bezuschusst. Teilnehmende können bis zu 30 % Förderung erhalten, Personen über 55 Jahre oder ohne Berufsabschluss sogar bis zu 70 %. Förderberechtigt sind Personen, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten.

Ausgeschlossen sind Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Beschäftigte rechtlich selbstständiger Unternehmen mit öffentlichen Mitteln können jedoch gefördert werden. Mehr Informationen unter www.esf-bw.de.