Sicherheitsunterweisung für Auszubildende im Kfz-Handwerk
Arbeitgeber müssen ihre Auszubildenden sowahl nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) als auch nach der DGUV-Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich (bzw. zweimal jährlich unter 18) über alle erkennbaren betrieblichen Gefährdungen und über die Schutzmaßnahmen, die zur Abwehr von Gefahren erforderlich sind, unterweisen.
Details
Gebühren
Kurs: 95,00 €
Unterricht
auf Anfrage
Fr.: 13:45 - 15:45 Uhr
Vollzeit
Lehrgangsdauer 3 Std. (à 45 Minuten)
Lehrgangsort
Tuttlingen