Sicherheitsunterweisung für Auszubildende im Kfz-Handwerk

Arbeitgeber müssen ihre Auszubildenden sowahl nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) als auch nach der DGUV-Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich (bzw. zweimal jährlich unter 18) über alle erkennbaren betrieblichen Gefährdungen und über die Schutzmaßnahmen, die zur Abwehr von Gefahren erforderlich sind, unterweisen.

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Gebühren

Kurs: 95,00 €

Unterricht

auf Anfrage

Fr.: 13:45 - 15:45 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 3 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Tuttlingen

Kontakt

Merve Kalem

Tel. 07461 9290-0

kalem--at--bbt-tut.de

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Angebotsnummer 117078-0

Ziel

Steigerung der Arbeitssicherheit durch diese allgemeine Sicherheitsunterweisung. Diese Unterweisung muss eventuell betrieblich ergänzt werden.

Voraussetzungen

keine

Abschluss

BBT-Zertifikat