Sicherheitsunterweisung für Auszubildende im Elektrohandwerk
Arbeitgeber müssen ihre Auszubildenden sowohl nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) als auch nach der DGUV-Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich (bzw. zweimal jährlich unter 18) über alle erkennbaren betrieblichen Gefährdungen und über die Schutzmaßnahmen, die zur Abwehr von Gefahren erforderlich sind, unterweisen.
ausreichend freie Plätze
Garantierte Durchführung

Details
Gebühren
Kurs: 95,00 €
Unterricht
22.05.2026
Fr: 13:45 - 15:45 Uhr
Vollzeit
Lehrgangsdauer 3 Std. (à 45 Minuten)
Lehrgangsort
Max Planck-Str. 17
78532 Tuttlingen
Elektrotechnik