Die Teilnehmenden sind zur Vorlage ihres Impf-, Genesenen- oder Testnachweises verpflichtet. Teilnehmende, die der Offenlegung widersprechen, sind nicht zum Betreten der BBT oder der Teilnahme am Unterricht berechtigt.
Unsere Prüfungsteilnehmer werden fortlaufend über mögliche Änderungen und Anpassungen informiert.
Für die Teilnahme an einer Prüfung benötigen Sie folgendes:
- eine Impfbescheinigung,
- einen Nachweis über eine überstandene Corona-Erkrankung
- oder einen aktuellen negativen Corona-Test mit Bescheinigung.