Fachkundig unterwiesene Person (FuP) für allgemeine Arbeiten an Fahrzeugen mit HV-Systemen, Stufe 1S

Die DGUV Information 209-093 definiert Qualifikationsstufen für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvolt-Systemen. In diesem Lehrgang erhältst Du die Qualifikation Stufe 1S für nicht-elektrische Tätigkeiten und lernst die relevanten Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und organisatorischen Abläufe kennen.

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.


Empfang | Kursmanagement | KFZ | KI

Max-Planck-Straße 17
78532 Tuttlingen

Telefon +497461/9290-14
Schilling@bbt-tut.de

Zielgruppe

• Beschäftigte, die nicht-elektrische Arbeiten an Fahrzeugen mit HV-Systemen durchführen und elektrischen Gefährdungen ausgesetzt sind
• Personen, die Karosseriearbeiten durchführen
• Personen, die Service- und Wartungsarbeiten, z. B. Öl- und Radwechsel, durchführenn
• Personen, die an konventionellen Bremsanlagen in der Nähe von Radnabenmotoren arbeitenn
• Personen, die Arbeiten neben HV-Leitungen, dem Verbrennungsmotor oder den Achsen durchführenn
• Personen, die am konventionellen Bordnetz (bis 30 V AC und 60 V DC) arbeiten

Inhalt

Die DGUV Information 209-093 vom August 2021 definiert Qualifikationsstufen mit unterschiedlichen Berechtigungen für Arbeiten an Fahrzeugen und Anlagen mit Hochvolt-Systemen. Die Qualifikationsstufe 1S beschreibt Fachkundig unterwiesene Personen, die nicht-elektrische Arbeiten durchführen und über Gefährdungen sowie geeignete Schutzmaßnahmen unterwiesen wurden.

Das lernst Du:

• Elektrische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
• Bedienen von Fahrzeugen und zugehörigen Einrichtungen
• Durchführung allgemeiner Tätigkeiten, die keine Spannungsfreischaltung des HV-Systems erfordern
• Lage und Kennzeichnung der HV-Komponenten und Leitungen im und am Fahrzeug
• Durchführung aller mechanischen Tätigkeiten am Fahrzeug
• Außerbetriebnahme des HV-Systems nach Herstellervorgabe als zusätzliche Sicherungsmaßnahme
• Unzulässige Arbeiten am Fahrzeug
• Einstellen der Arbeiten bei Unklarheiten und Information der zuständigen Fachkundigen Person (FHV)
• Organisationsablauf bei Arbeiten, die unter Leitung und Aufsicht einer FHV durchgeführt werden

Du erhältst die Qualifikation für nicht-elektrische Arbeiten an Fahrzeugen mit HV-Systemen gemäß Qualifikationsstufe 1S. Fachkundig unterwiesene Personen dürfen nicht eigenverantwortlich an HV-Systemen tätig werden. Arbeiten an spannungsfreien HV-Anlagen dürfen nur von Fachkundigen Personen mit der Qualifikationsstufe 2S durchgeführt werden. Arbeiten an Fahrzeugen unter Spannung dürfen nur von Fachkundigen Personen der Qualifikationsstufe 3S durchgeführt werden.

Abschluss

BBT-Zertifikat: Fachkundig unterwiesene Person (Qualifikation Stufe 1S)

Voraussetzungen

Beschäftigte, die nicht-elektrische Arbeiten an Fahrzeugen mit HV-Systemen durchführen und daher elektrischen Gefährdungen ausgesetzt sind.

Hinweis

160 Euro

Weitere Infos

Zu diesen nicht-elektrischen Arbeiten zählen folgende Tätigkeiten:

-tKarosseriearbeiten,
-tService- und Wartungsarbeiten wie Öl- und Radwechsel,
-tArbeiten an der konventionellen Bremsanlage in der Nähe von Radnabenmotoren,
-tArbeiten neben den HV-Leitungen, dem Verbrennungsmotor, den Achsen sowie
-tArbeiten am konventionellen Bordnetz (bis 30 V AC und 60 V DC)

Fachkundig unterwiesene Personen (FuP) dürfen nicht eigenverantwortlich an HV-Systemen tätig werden. Arbeiten an spannungsfreien HV-Anlagen dürfen nur von Fachkundigen Personen mit der Qualifikationsstufe 2S und Arbeiten an Fahrzeugen unter Spannung von Fachkundigen Personen der Qualifikationsstufe 3S durchgeführt werden.

Zusatzinfo

Die DGUV Information 209-093 definiert Qualifikationsstufen für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvolt-Systemen. In diesem Lehrgang erhältst Du die Qualifikation Stufe 1S für nicht-elektrische Tätigkeiten und lernst die relevanten Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und organisatorischen Abläufe kennen.

(Kfz FuP)
ESF Plus Fachkursförderung

Ab dem 01. September 2026 werden ausgewählte Fachkurse durch das ESF Plus Förderprogramm unterstützt.Teilnehmende können bis zu 45 % Förderung erhalten. Förderberechtigt sind Personen, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten. Ausgeschlossen sind Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. nBeschäftigte rechtlich selbstständiger Unternehmen mit öffentlichen Mitteln können jedoch gefördert werden.

Weitere Informationen unter: www.esf-bw.de.

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.

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