Kombi-Kurs: Industriemeister Medizintechnik (IHK) inkl. AEVO & Handwerksmeister Chirurgiemechanik (HWK)

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.

Inhalt

Lehrgangsinhalt


Modul A - Kaufmännischer Bereich:


Rechtsbewusstes Handeln, Betriebswirtschaftliches Handeln, Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, Zusammenarbeit im Betrieb, Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzesmäßigkeiten.


Modul B - Fachtechnischer Bereich:


Handlungsbereich Technik


- Medizintechnik
- Betriebstechnik
- Fertigungstechnik
- Montagetechnik


Handlungsbereich Organisation


- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz


Handlungsbereich Führung und Personal


- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement


Modul C - Berufs- und Arbeitspädagogischer Teil (AEVO):


Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen, Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken, Ausbildung durchführen und abschließen.


Modul D - Fachpraktischer Teil für den Handwerksmeister Chirurgiemechanik (Teil 1):


Projektarbeit - Herstellung eines chirurgischen Instruments
- CAD-Konstruktion des Projekts mit SolidWorks
- Herstellen eines Entwurfs
- QM, QS, Technische Dokumentation, Validierung, DIN EN ISO 13485, MDR (Medical Device Regulation) mit Bezug auf die Projektarbeit


Praktische Vorbereitung in der Werkstatt auf die Meisterprüfung
- Meisterprüfungsprojekt (Entwicklung und Fertigung eines kundenspezifischen Instruments)
- Situationsprüfung (Umarbeiten oder Bearbeiten eines vorhandenen chirurgischen Instruments)

Abschluss

"Geprüfte/r Industriemeister/in, Fachrichtung Medizintechnik (IHK)" und "Handwerksmeister Chirurgiemechanik (HWK)", sowie den Befähigungsnachweis nach der Ausbildereignungsverordnung.

Voraussetzungen

Prüfungsteil Modul A
1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Prüfungsteil Modul B
1. Erfolgreicher Abschluss der Prüfungsteile A und C, und
2. in den in Prüfungsteil Modul A Nr. 1 und 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten ein weiteres Jahr.
Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, welche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Prüfungsteil Modul C
Zur Prüfung wird zugelassen, wer die fachliche Eignung zur Ausbildung im Sinne des § 30 BBiG nachweist, d.h.
1. die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat und eine angemessene Zeit der Berufspraxis nachweist, oder
2. eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist, oder
3. eine anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte oder vor einer Prüfungsbehörde in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist.
Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann Personen, die den Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht entsprechen, die fachliche Eignung nach Anhören der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer widerruflich zuerkennen.

Prüfungsteil Modul D:
Erfolgreicher Abschluss der Module A, B und C.

Hinweis

Anmeldegebühr: 100,00 EUR
Prüfungsgebühr Industriemeister: IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Prüfungsgebühr Handwerksmeister: HWK Konstanz
Prüfungsgebühr AEVO: Handwerkskammer Konstanz
DIHK-Skripte: ca. 300,00 EUR
Eigene Lernmittel: ca. 200,00 EUR

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für diese Ausbildung verschiedene Fördermöglichkeiten bestehen; wir informieren Sie gern. Bitte sprechen Sie uns an!

(Kombi-Kurs)
Die Förderung besteht aus Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, kombiniert mit zinsgünstigen Darlehen.
Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand (Maßnahmenkosten, Unterhaltsbedarf etc.).

Förderfähige Personen sind Personen, die eine Aufstiegsfortbildung mit anerkanntem Abschluss anstreben z.B.:
Meisterausbildung, Technikerausbildung oder Fachwirte
Gefördert wird nach dem AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)/Aufstiegs-BAföG

Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Landratsamt. Oder online unter www.aufstiegs-bafoeg.de

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