Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Grundmodul (Blockkurs)

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.

Inhalt

Für die Qualifizierung müssen Sie das Grundmodul und ein Aufbaumodul erfolgreich besuchen, das Ihrem Tätigkeitsprofil entspricht. Die BBT bietet ein Aufbaumodul für "Steuerungstechnik" und ein Aufbaumodul "Branchenübergreifend" an.


Hinweis: Für die anschließende Bestellung im Betrieb zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" ist eventuell eine betriebliche Fachausbildung, durch die VEFK notwendig.


Inhalte nach DGUV Vorschrift 3:



  • Grundlagen der Elektrotechnik mit praktischen Übungen

  • Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms

  • Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und bei indirektem Berühren

  • Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln

  • Erste Hilfe-Grundlagen bei Unfällen durch den elektrischen Strom

  • Verantwortungsvoller Umgang

  • Betriebsspezifische, elektrotechnischen Anforderungen

Abschluss

Teilnahmebescheinigung: Grundmodul zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Hinweis: Die Grundausbildung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" setzt sich folgendermaßen zusammen:
- BBT- Grundmodul, 40 Unterrichtseinheiten mit Abschlussprüfung
- BBT- Aufbaumodul, 40 Unterrichtseinheiten mit Abschlussprüfung

Wichtig: Das IHK-Zertifikat "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" erhalten Sie erst, wenn Sie beide Module erfolgreich abgeschlossen haben.

Voraussetzungen

Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit.

Personen aus verschiedenen Branchen können sich als "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" weiterbilden lassen, z.B. Küchenmonteure, Hausmeister, Maschinenbediener, Einrichter, Servicepersonal, Mitarbeiter im Betrieb, die keine ausgebildeten Elektrofachkräfte sind.

(EFT GM (Block))
Berufliche Fortbildung ist auch ein Anliegen der Europäischen Union. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg bietet daher aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus ein "Förderprogramm Fachkurse" an, mit dem für bestimmte Zielgruppen die Kursgebühr um 30% reduziert werden kann. Sollten Sie das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben bzw. während des Kurses vollenden, kann die Kursgebühr um 70% reduziert werden. Für Kursteilnehmende ohne Berufsabschluss, können unabhängig vom Alter die Kursgebühren um 70% reduziert werden.

Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.

Termine auf Anfrage.

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