Die Teilnehmer/innen bereiten sich auf die Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung vor. Sie lernen die betriebliche Ausbildung didaktisch und methodisch qualifiziert durchzuführen. Dazu erwerben sie insbesondere pädagogisches und psychologisches Grundwissen, Kenntnisse im Arbeits- und Berufsbildungsrecht sowie Methoden der Vermittlung und Ausbildung.
ausgebucht (Warteliste)
Details
Kosten
780,00 €
förderfähig
Unterricht
24.08.2026 – 08.09.2026 : Vollzeit
Mo-Fr. 07.30 - 16.15 Uhr
Lehrgangsdauer 108 UE (à 45 Minuten)
Lehrgangsort
Max-Planck-Str. 17
78532 Tuttlingen
Inhalt
Das vermittelte Wissen und ein erfolgreicher Abschluss befähigt die Teilnehmer/innen als Ausbilder/in zu arbeiten.
Inhalt
Handlungsfelder:
1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
2. Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden durchführen
3. Ausbildung durchführen
4. Ausbildung abschließen
Als Ausbilder/-in haben Sie jedoch neben dem arbeitspädagogischen Nachweis in Form des Ausbilderscheins zusätzlich die persönliche und berufliche Eignung nachzuweisen.
Abschluss
Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO)
Voraussetzungen
Mitarbeiter/innen aller Wirtschaftsbereiche, die sich auf die Ausbilder-Eignungsprüfung vorbereiten.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer die fachliche Eignung zur Ausbildung im Sinne des § 30 BBiG nachweist, d.h.
1. die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat und eine angemessene Zeit der Berufspraxis nachweist, oder
2. eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf
entsprechenden Fachrichtung bestanden hat und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist oder
3. eine anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte oder vor einer Prüfungsbehörde in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist.
Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann Personen, die den Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht entsprechen, die fachliche Eignung nach Anhören der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer widerruflich zuerkennen.
Hinweis
Prüfungsgebühr nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Konstanz.
Seit 2021 werden ausgewählte Fachkurse durch das ESF Plus Förderprogramm bezuschusst. Teilnehmende können bis zu 30 % Förderung erhalten, Personen über 55 Jahre oder ohne Berufsabschluss sogar bis zu 70 %. Förderberechtigt sind Personen, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten. Ausgeschlossen sind Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Beschäftigte rechtlich selbstständiger Unternehmen mit öffentlichen Mitteln können jedoch gefördert werden. Mehr Informationen unter www.esf-bw.de.
ausgebucht (Warteliste)
Details
Kosten
780,00 €
förderfähig
Unterricht
24.08.2026 – 08.09.2026 : Vollzeit
Mo-Fr. 07.30 - 16.15 Uhr
Lehrgangsdauer 108 UE (à 45 Minuten)
Lehrgangsort
Max-Planck-Str. 17
78532 Tuttlingen