Sicherheitsunterweisung nach DGUV Vorschrift 1 § 4.1 für die EfkffT
Der Unternehmer ist gemäß § 12 (1) des Arbeitsschutzgesetzes, § 4.1 der DGUV Vorschrift 1 und der Betriebssicherheitsverordnung(BetrSichV) dazu verpflichtet, seine Mitarbeitenden mindestens einmal jährlich über Sicherheitsmaßnahmen und Gefahren am Arbeitsplatz zu unterweisen. Besonders bei elektrotechnischem Personal erhält diese Unterweisungspflicht einen besonderen Stellenwert.
- Sensibilisierung zur Arbeitssicherheit
- Arbeitsschutz/ BG
- Sicherheitsunterweisung für Niederspannungsanlagen
- Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms
- Sicherheitsunterweisung zur DGUV Vorschrift 3
- Maßnahmen zur Unfallverhütung und die fünf Sicherheitsregeln
- Erste Hilfe bei Stromunfällen
- Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen
- Tätigkeiten einer EfkffT
- Arbeitsschutz/ BG
- Sicherheitsunterweisung für Niederspannungsanlagen
- Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms
- Sicherheitsunterweisung zur DGUV Vorschrift 3
- Maßnahmen zur Unfallverhütung und die fünf Sicherheitsregeln
- Erste Hilfe bei Stromunfällen
- Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen
- Tätigkeiten einer EfkffT
Ausgebildete Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten.
Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten.
BBT- Zertifikat
195,00 €