Sicherheitsunterweisung für Auszubildende im Kfz-Handwerk

Termin:
Zeiten: Fr.: 13:45 - 15:45 Uhr
Umfang: 2 Unterrichtseinheiten
  • 95,00 €
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Arbeitgeber müssen ihre Auszubildenden sowahl nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) als auch nach der DGUV-Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich (bzw. zweimal jährlich unter 18) über alle erkennbaren betrieblichen Gefährdungen und über die Schutzmaßnahmen, die zur Abwehr von Gefahren erforderlich sind, unterweisen.
- Sensibilierung zur Arbeitssicherheit
- Arbeitsschutz /BG
- Sicherheitsunterweisung an Gefahrstoffen (Öle, Kraftstoffe, Reinigungsmittel, Gase)
- Sicherheitsunterweisung an Hebebühnen, Rolltoren und Rollenbremsprüfstand
- Allgemeine Gefahren im Kfz-Handwerk
- Umgang mit Leitern und Tritten
- Umgang mit Arbeitsmitteln
- Persönliche Schutzausrüstung
Steigerung der Arbeitssicherheit durch diese allgemeine Sicherheitsunterweisung. Diese Unterweisung muss eventuell betrieblich ergänzt werden.
BBT-Zertifikat
95,00 €

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Merve Kalem
E-Mail: kalem@bbt-tut.de
Telefon: 07461 9290-0