VDE Messtechnik - Geräteprüfung nach VDE 0701 und VDE 0702 (nach DGUV Vorschrift 3)

Termin:
Zeiten: 8.00 - 15.00 Uhr
Umfang: 8 Unterrichtseinheiten
  • 259,00 €
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In unserem Messpraxis-Lehrgang erhalten Sie einen umfangreichen Einblick in die aktuellste Normensituation, die 2021 geändert wurde und werden ausgiebig in die Messpraxis eingewiesen.

Aufgrund der unzähligen gesetzlichen Vorgaben, Normen und Vorschriften, gewinnt die VDE Messtechnik immer mehr an Bedeutung. Nicht nur das Auftragsvolumen in dieser Thematik ist gestiegen, sondern auch die Anforderungen an das Prüfpersonal werden immer höher. Die TRBS 1201 fordert, dass die Beurteilung von Prüfergebnissen nur durch eine befähigte Person erfolgen kann. Daher ist es empfehlenswert, sich in diesem Bereich fortzubilden.

Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte nach VDE 0702 (DIN EN 50699) und Überprüfung der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur nach VDE 0701 (DIN EN 50678):

Als Elektrofachkraft sind Sie dazu verpflichtet, elektrische Geräte nach einer Instandsetzung gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678) zu überprüfen und das Ergebnis anschließend zu dokumentieren.
Durch die gesetzliche Verpflichtung von Unternehmern, ihre elektrischen Gerätschaften gemäß VDE 0702 (DIN EN 50699) durch wiederkehrende Prüfungen in einem sicheren Zustand zu erhalten, erschließen sich für Sie neue Geschäftsmöglichkeiten.
- Gerätearten, Schutzklassen und Schutzarten
- Prüfbedingungen für ortsveränderliche Betriebsmittel
- Wiederkehrende Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV Vorschrift 3, VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)
- Prüffristen
- Praktische Messungen: Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Differenzstrom, Ersatz- und Ableitstrom, Berührungsstrom
- Geräteprüfung nach VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)
- Ausfüllen eines Prüfprotokolls
Abgeschlossene Ausbildung zur Elektrofachkraft, Mechatroniker/in, Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP), Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
BBT-Zertifikat
259,00 €
Ab dem kommenden Förderzeitraum – September 2023 bis August 2024, Kursbeginne ab 1. September 2023 – werden die Kursgebühren höher bezuschusst:
Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30% (bisher 25%), bei Teilnehmenden über 55 Jahren um 70% (bisher 50%).
Für Teilnehmende ohne Berufsabschluss um 70% (bisher 50 %). Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Nicht gefördert werden :
Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden Beschäftigte von Transfergesellschaften
 

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Mein Ansprechpartner

Auszubildende, Frau Zarour, weiblich Salam Zarour
E-Mail: zarour@bbt-tut.de
Telefon: 07461 9290-25