Sicherheitsbeauftragte/-r Erstschulung

Termin:
Zeiten: 08:00 Uhr - 15:45 Uhr
Umfang: 18 Unterrichtseinheiten
  • 395,00 €
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In Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern besteht die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Dies wird sowohl im §22 des Sozialgesetzbuches VII, als auch in der DGUV Vorschrift 1 gefordert.
Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Unternehmer beim betrieblichen Arbeitsschutz.
Die Inhalte des Kurses beziehen sich auf die DGUV Information 211-042

- Rechtliche und organisatorische Grundlagen des Arbeitsschutzes
- Akteure des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb
- Berufsgenossenschaften und Arbeitsschutzbehörden
- Präventionsmaßnahmen im Betrieb
- Unfallarten und Risiken
- Persönliche Schutzausrüstung
- Gefährdungen am Arbeitsplatz
Sie erhalten in der Erstschulung die notwendigen Grundlagen, um diese verantwortungsvolle Aufgabe wahrnehmen zu können.
Sie werden in die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes eingewiesen und lernen ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter kennen. Sie bekommen eine Einführung in die sicherheitstechnischen Einrichtungen und lernen die wichtigsten Gesundheitsgefahren und Unfallarten kennen. Durch die praxisbezogene Vermittlung der Inhalte sind Sie in der Lage, das Gelernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.
Mitarbeiter, die als Sicherheitsbeauftragte eingesetzt werden sollen
BBT-Zertifikat
395,00 €

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Mein Ansprechpartner

Auszubildende, Frau Zarour, weiblich Salam Zarour
E-Mail: zarour@bbt-tut.de
Telefon: 07461 9290-25