Sicherheitsunterweisung für Auszubildende im Kfz-Handwerk

Arbeitgeber müssen ihre Auszubildenden sowahl nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) als auch nach der DGUV-Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich (bzw. zweimal jährlich unter 18) über alle erkennbaren betrieblichen Gefährdungen und über die Schutzmaßnahmen, die zur Abwehr von Gefahren erforderlich sind, unterweisen.

genauer Termin steht noch nicht fest

Details

Gebühren

Kurs: 95,00 €

Unterricht

auf Anfrage

Fr.: 13:45 - 15:45 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 2 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Tuttlingen

Kontakt

Jamie-Lee Kübler

Tel. 07461 9290-70

kuebler--at--bbt-tut.de

Details

Angebotsnummer 117078-0

Ziel

Steigerung der Arbeitssicherheit durch diese allgemeine Sicherheitsunterweisung. Diese Unterweisung muss eventuell betrieblich ergänzt werden.

Voraussetzungen

keine

Abschluss

BBT-Zertifikat