Sicherheitsunterweisung für Auszubildende im Kfz-Handwerk
Arbeitgeber müssen ihre Auszubildenden sowahl nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) als auch nach der DGUV-Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich (bzw. zweimal jährlich unter 18) über alle erkennbaren betrieblichen Gefährdungen und über die Schutzmaßnahmen, die zur Abwehr von Gefahren erforderlich sind, unterweisen.
genauer Termin steht noch nicht fest

Details
Gebühren
Kurs: 95,00 €
Unterricht
auf Anfrage
Fr.: 13:45 - 15:45 Uhr
Vollzeit
Lehrgangsdauer 2 Std. (à 45 Minuten)
Lehrgangsort
Tuttlingen