Sicherheitsunterweisung nach DGUV Vorschrift 1 § 4.1 für die EfkffT
Der Unternehmer ist gemäß § 12 (1) des Arbeitsschutzgesetzes, § 4.1 der DGUV Vorschrift 1 und der Betriebssicherheitsverordnung(BetrSichV) dazu verpflichtet, seine Mitarbeitenden mindestens einmal jährlich über Sicherheitsmaßnahmen und Gefahren am Arbeitsplatz zu unterweisen. Besonders bei elektrotechnischem Personal erhält diese Unterweisungspflicht einen besonderen Stellenwert.
Inhalte:
Sensibilisierung zur Arbeitssicherheit
Arbeitsschutz/ BG
Sicherheitsunterweisung für Niederspannungsanlagen
Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms
Sicherheitsunterweisung zur DGUV Vorschrift 3
Maßnahmen zur Unfallverhütung und die fünf Sicherheitsregeln
Erste Hilfe bei Stromunfällen
Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen
Tätigkeiten einer EfkffTInhalte:
Sensibilisierung zur Arbeitssicherheit
Arbeitsschutz/ BG
Sicherheitsunterweisung für Niederspannungsanlagen
Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms
Sicherheitsunterweisung zur DGUV Vorschrift 3
Maßnahmen zur Unfallverhütung und die fünf Sicherheitsregeln
Erste Hilfe bei Stromunfällen
Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen
Tätigkeiten einer EfkffT
Sensibilisierung zur Arbeitssicherheit
Arbeitsschutz/ BG
Sicherheitsunterweisung für Niederspannungsanlagen
Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms
Sicherheitsunterweisung zur DGUV Vorschrift 3
Maßnahmen zur Unfallverhütung und die fünf Sicherheitsregeln
Erste Hilfe bei Stromunfällen
Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen
Tätigkeiten einer EfkffTInhalte:
Sensibilisierung zur Arbeitssicherheit
Arbeitsschutz/ BG
Sicherheitsunterweisung für Niederspannungsanlagen
Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms
Sicherheitsunterweisung zur DGUV Vorschrift 3
Maßnahmen zur Unfallverhütung und die fünf Sicherheitsregeln
Erste Hilfe bei Stromunfällen
Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen
Tätigkeiten einer EfkffT
Ausgebildete Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten.
Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten.
BBT- Zertifikat
195,00 €