Sicherheitsunterweisung nach DGUV Vorschrift 1 § 4.1 für die EfkffT

Termin:
Zeiten: 08:00 - 15:45 Uhr
Umfang: 8 Unterrichtseinheiten
  • 195,00 €
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Der Unternehmer ist gemäß § 12 (1) des Arbeitsschutzgesetzes, § 4.1 der DGUV Vorschrift 1 und der Betriebssicherheitsverordnung(BetrSichV) dazu verpflichtet, seine Mitarbeitenden mindestens einmal jährlich über Sicherheitsmaßnahmen und Gefahren am Arbeitsplatz zu unterweisen. Besonders bei elektrotechnischem Personal erhält diese Unterweisungspflicht einen besonderen Stellenwert.
Inhalte:

Sensibilisierung zur Arbeitssicherheit
Arbeitsschutz/ BG
Sicherheitsunterweisung für Niederspannungsanlagen
Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms
Sicherheitsunterweisung zur DGUV Vorschrift 3
Maßnahmen zur Unfallverhütung und die fünf Sicherheitsregeln
Erste Hilfe bei Stromunfällen
Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen
Tätigkeiten einer EfkffTInhalte:

Sensibilisierung zur Arbeitssicherheit
Arbeitsschutz/ BG
Sicherheitsunterweisung für Niederspannungsanlagen
Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms
Sicherheitsunterweisung zur DGUV Vorschrift 3
Maßnahmen zur Unfallverhütung und die fünf Sicherheitsregeln
Erste Hilfe bei Stromunfällen
Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen
Tätigkeiten einer EfkffT
Ausgebildete Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten.
Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten.
BBT- Zertifikat
195,00 €

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Auszubildende, Frau Zarour, weiblich Salam Zarour
E-Mail: zarour@bbt-tut.de
Telefon: 07461 9290-25