Sicherheitsunterweisung für Auszubildende im Kfz-Handwerk
Arbeitgeber müssen ihre Auszubildenden sowahl nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) als auch nach der DGUV-Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich (bzw. zweimal jährlich unter 18) über alle erkennbaren betrieblichen Gefährdungen und über die Schutzmaßnahmen, die zur Abwehr von Gefahren erforderlich sind, unterweisen.
- Sensibilierung zur Arbeitssicherheit
- Arbeitsschutz /BG
- Sicherheitsunterweisung an Gefahrstoffen (Öle, Kraftstoffe, Reinigungsmittel, Gase)
- Sicherheitsunterweisung an Hebebühnen, Rolltoren und Rollenbremsprüfstand
- Allgemeine Gefahren im Kfz-Handwerk
- Umgang mit Leitern und Tritten
- Umgang mit Arbeitsmitteln
- Persönliche Schutzausrüstung
- Arbeitsschutz /BG
- Sicherheitsunterweisung an Gefahrstoffen (Öle, Kraftstoffe, Reinigungsmittel, Gase)
- Sicherheitsunterweisung an Hebebühnen, Rolltoren und Rollenbremsprüfstand
- Allgemeine Gefahren im Kfz-Handwerk
- Umgang mit Leitern und Tritten
- Umgang mit Arbeitsmitteln
- Persönliche Schutzausrüstung
keine
Steigerung der Arbeitssicherheit durch diese allgemeine Sicherheitsunterweisung. Diese Unterweisung muss eventuell betrieblich ergänzt werden.
Auszubildende im Kfz-Handwerk
BBT-Zertifikat
95,00 €