Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gem. DGUV-Information 205-003
Für den Fachkundeerhalt von Brandschutzbeauftragten sind regelmäßige Fortbildungen notwendig und sinnvoll.
Brandschutzbeauftragte müssen gem. DGUV-Information 205-003 innerhalb von drei Jahren mindestens 16 UE an Fortbildungen absolvieren, ansonsten muss die Ausbildung des Brandschutzbeauftragten komplett wiederholt werden.
Brandschutzbeauftragte müssen gem. DGUV-Information 205-003 innerhalb von drei Jahren mindestens 16 UE an Fortbildungen absolvieren, ansonsten muss die Ausbildung des Brandschutzbeauftragten komplett wiederholt werden.
- Neuerungen in relevanten Normen und Regelwerken
- Landesbauordnungen und europäische Regelungen
- Brandschutzmanagement
- Gefährdungen im betrieblichen Alltag und Gefährdungsbeurteilung
- Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrplan, Brandschutzordnung
- Praxisbeispiele I
- Praxisbeispiele II
- Erfahrungsaustausch: Probleme im betrieblichen Alltag
- Landesbauordnungen und europäische Regelungen
- Brandschutzmanagement
- Gefährdungen im betrieblichen Alltag und Gefährdungsbeurteilung
- Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrplan, Brandschutzordnung
- Praxisbeispiele I
- Praxisbeispiele II
- Erfahrungsaustausch: Probleme im betrieblichen Alltag
Abgeschlossene Erstausbildung zum Brandschutzbeauftragten
Brandschutzbeauftragte
BBT-Zertifikat
395,00 €