Elektrotechnisch unterwiesene Person - Auffrischung mit Sicherheitsunterweisung
Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) müssen mindestens einmal im Jahr eine Sicherheitsunterweisung erhalten. Außerdem ist eine regelmäßige Unterweisung in die Tätigkeiten einer EuP notwendig, um den Fachkundeerhalt zu gewährleisten.
Mit diesem Lehrgang erhalten Sie sowohl die Sicherheitsunterweisung als auch die Auffrischung zum Fachkundeerhalt als Elektrotechnisch unterwiesene Person nach ArbSchG, DGUV Vorschriften 1 und 3, DIN VDE 1000-10 und DIN VDE 0105-100.
Mit diesem Lehrgang erhalten Sie sowohl die Sicherheitsunterweisung als auch die Auffrischung zum Fachkundeerhalt als Elektrotechnisch unterwiesene Person nach ArbSchG, DGUV Vorschriften 1 und 3, DIN VDE 1000-10 und DIN VDE 0105-100.
- Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms
- Sicherheitsunterweisung zur DGUV Vorschrift 3
- Maßnahmen zur Unfallverhütung und die fünf Sicherheitsregeln
- Erste Hilfe bei Stromunfällen
- Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen
- Tätigkeiten einer EuP
- Sicherheitsunterweisung zur DGUV Vorschrift 3
- Maßnahmen zur Unfallverhütung und die fünf Sicherheitsregeln
- Erste Hilfe bei Stromunfällen
- Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen
- Tätigkeiten einer EuP
Ausgebildete Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP)
BBT-Zertifikat
185,00 €

Nicht gefördert werden :
Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden Beschäftigte von Transfergesellschaften