Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Auffrischung
Die Betriebssicherheitsverordnung (§ 2 Abs. 5) und die DIN VDE 1000-10 schreiben vor, dass in der Elektrotechnik tätige Personen ihre fachlichen Kenntnisse auf aktuellem Stand halten und in bestimmten Abständen Schulungen besuchen müssen, um den Fachkundeerhalt sicherzustellen.
Dieser Lehrgang ist speziell für die Kursteilnehmer der "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" konzipiert und sollte alle drei Jahre durchgeführt werden, da sich der Stand der Technik sowie die Normen und Sicherheitsvorschriften laufend ändern.
Inhalte:
Neue VDE- Vorschriften/Sicherheitsvorschriften
Maßnahmen zur Unfallverhütung
Praktische Übungen
Erfahrungsaustausch/Besprechung von Praxisproblemen
Abschlusstest als KenntnisnachweisDieser Lehrgang ist speziell für die Kursteilnehmer der "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" konzipiert und sollte alle drei Jahre durchgeführt werden, da sich der Stand der Technik sowie die Normen und Sicherheitsvorschriften laufend ändern.
Inhalte:
Neue VDE- Vorschriften/Sicherheitsvorschriften
Maßnahmen zur Unfallverhütung
Praktische Übungen
Erfahrungsaustausch/Besprechung von Praxisproblemen
Abschlusstest als Kenntnisnachweis
Inhalte:
Neue VDE- Vorschriften/Sicherheitsvorschriften
Maßnahmen zur Unfallverhütung
Praktische Übungen
Erfahrungsaustausch/Besprechung von Praxisproblemen
Abschlusstest als KenntnisnachweisDieser Lehrgang ist speziell für die Kursteilnehmer der "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" konzipiert und sollte alle drei Jahre durchgeführt werden, da sich der Stand der Technik sowie die Normen und Sicherheitsvorschriften laufend ändern.
Inhalte:
Neue VDE- Vorschriften/Sicherheitsvorschriften
Maßnahmen zur Unfallverhütung
Praktische Übungen
Erfahrungsaustausch/Besprechung von Praxisproblemen
Abschlusstest als Kenntnisnachweis
Dieser Kurs richtet sich an Personen, die eine Qualifikation als "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" haben.
BBT-Zertifikat: "Auffrischungskurs zum Fachkundeerhalt - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"
185,00 €
Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.