Ausbilderlehrgang (AEVO) Teilzeit

Termin:
Zeiten: Di./Do.: 18.00-21.15 Uhr
Umfang: 80 Unterrichtseinheiten
  • 620,00 €
Gebührenhinweis beachten
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Die Teilnehmer/innen bereiten sich auf die Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung vor. Sie lernen die betriebliche Ausbildung didaktisch und methodisch qualifiziert durchzuführen. Dazu erwerben sie insbesondere pädagogisches und psychologisches Grundwissen, Kenntnisse im Arbeits- und Berufsbildungsrecht sowie Methoden der Vermittlung und Ausbildung.
Das vermittelte Wissen und ein erfolgreicher Abschluss befähigt die Teilnehmer/innen als Ausbilder/in zu arbeiten.
Inhalt
Handlungsfelder:1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen2. Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden durchführen3. Ausbildung durchführen4. Ausbildung abschließen
Als Ausbilder/-in haben Sie jedoch neben dem arbeitspädagogischen Nachweis in Form des Ausbilderscheins zusätzlich die persönliche und berufliche Eignung nachzuweisen.
Mitarbeiter/innen aller Wirtschaftsbereiche, die sich auf die Ausbilder-Eignungsprüfung vorbereiten.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer die fachliche Eignung zur Ausbildung im Sinne des § 30 BBiG nachweist, d.h.

1. die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat und eine angemessene Zeit der Berufspraxis nachweist, oder
2. eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf
entsprechenden Fachrichtung bestanden hat und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist oder
3. eine anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte oder vor einer Prüfungsbehörde in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist.

Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann Personen, die den Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht entsprechen, die fachliche Eignung nach Anhören der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer widerruflich zuerkennen.
Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO)
Prüfungsgebühr nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Konstanz.
620,00 €
Berufliche Fortbildung ist auch ein Anliegen der Europäischen Union. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg bietet daher aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus ein "Förderprogramm Fachkurse" an, mit dem für bestimmte Zielgruppen die Kursgebühr um 30% reduziert werden kann. Sollten Sie das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben bzw. während des Kurses vollenden, kann die Kursgebühr um 70% reduziert werden. Für Kursteilnehmende ohne Berufsabschluss, können unabhängig vom Alter die Kursgebühren um 70% reduziert werden.
Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
 

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Mein Ansprechpartner

Tina Blessing
E-Mail: blessing@bbt-tut.de
Telefon: 07461 9290-24