Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO Wiederholungsschulung
Die Sicherheitsprüfung (SP) nach § 29 StVZO darf nur durch verantwortliche Fachkräfte durchgeführt werden, die eine entsprechende Zertifizierung nachweisen können. In den Lehrgängen lernen Sie die Vorschriften und SP-Richtlinien kennen und arbeiten mit den erforderlichen Mess-und Prüfgeräten, die für die praktische Prüfung im Betrieb notwendig sind.
Inhalte:
Rechtliche Grundlagen und allgemeines Wissen
Vorschriften und Richtlinien
SP-Richtlinien und Durchführungsanweisungen
Technik der Fahrzeuge: Fahrgestell, Fahrwerk, Verbindungseinrichtungen
Lenkung, Reifen, Räder, Bremsanlage (EG-Bremsanlage, ELB, Radbremsen)
Bremsenprüfstand - ASA Livestream + SP Adapter
Fußkraft- und Handkraftmessgerät
Lehren für die Überprüfung von Zugösen, Bolzen der Anhängerkupplung, Zugsattelzapfen, Sattelkupplungen
Prüfgerät zur Schließkraftmessung bei Fahrzeugtüren
Praktische Übungen, Einsatz von Mess-Prüfgeräten
Theoretische und praktische Prüfung
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Erstschulung sind Sie dazu verpflichtet, sich alle drei Jahre erneut schulen zu lassen, um die neuste Gesetzeslage zu kennen und auf dem Stand der Technik zu bleiben.Inhalte:
Rechtliche Grundlagen und allgemeines Wissen
Vorschriften und Richtlinien
SP-Richtlinien und Durchführungsanweisungen
Technik der Fahrzeuge: Fahrgestell, Fahrwerk, Verbindungseinrichtungen
Lenkung, Reifen, Räder, Bremsanlage (EG-Bremsanlage, ELB, Radbremsen)
Bremsenprüfstand - ASA Livestream + SP Adapter
Fußkraft- und Handkraftmessgerät
Lehren für die Überprüfung von Zugösen, Bolzen der Anhängerkupplung, Zugsattelzapfen, Sattelkupplungen
Prüfgerät zur Schließkraftmessung bei Fahrzeugtüren
Praktische Übungen, Einsatz von Mess-Prüfgeräten
Theoretische und praktische Prüfung
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Erstschulung sind Sie dazu verpflichtet, sich alle drei Jahre erneut schulen zu lassen, um die neuste Gesetzeslage zu kennen und auf dem Stand der Technik zu bleiben.
Rechtliche Grundlagen und allgemeines Wissen
Vorschriften und Richtlinien
SP-Richtlinien und Durchführungsanweisungen
Technik der Fahrzeuge: Fahrgestell, Fahrwerk, Verbindungseinrichtungen
Lenkung, Reifen, Räder, Bremsanlage (EG-Bremsanlage, ELB, Radbremsen)
Bremsenprüfstand - ASA Livestream + SP Adapter
Fußkraft- und Handkraftmessgerät
Lehren für die Überprüfung von Zugösen, Bolzen der Anhängerkupplung, Zugsattelzapfen, Sattelkupplungen
Prüfgerät zur Schließkraftmessung bei Fahrzeugtüren
Praktische Übungen, Einsatz von Mess-Prüfgeräten
Theoretische und praktische Prüfung
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Erstschulung sind Sie dazu verpflichtet, sich alle drei Jahre erneut schulen zu lassen, um die neuste Gesetzeslage zu kennen und auf dem Stand der Technik zu bleiben.Inhalte:
Rechtliche Grundlagen und allgemeines Wissen
Vorschriften und Richtlinien
SP-Richtlinien und Durchführungsanweisungen
Technik der Fahrzeuge: Fahrgestell, Fahrwerk, Verbindungseinrichtungen
Lenkung, Reifen, Räder, Bremsanlage (EG-Bremsanlage, ELB, Radbremsen)
Bremsenprüfstand - ASA Livestream + SP Adapter
Fußkraft- und Handkraftmessgerät
Lehren für die Überprüfung von Zugösen, Bolzen der Anhängerkupplung, Zugsattelzapfen, Sattelkupplungen
Prüfgerät zur Schließkraftmessung bei Fahrzeugtüren
Praktische Übungen, Einsatz von Mess-Prüfgeräten
Theoretische und praktische Prüfung
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Erstschulung sind Sie dazu verpflichtet, sich alle drei Jahre erneut schulen zu lassen, um die neuste Gesetzeslage zu kennen und auf dem Stand der Technik zu bleiben.
Kfz-Mechaniker/in, Kfz-Mechatroniker/in, Kfz-Elektriker/in, Karosserie- und Fahrzeugbauer/in, Metallbauer/in (Fachrichtung Fahrzeugbau), Landmaschinenmechaniker/in
Hinweis: Ohne Gesellenprüfung können Sie als SP-Prüfer nicht durch die Innung anerkannt werden!
Hinweis: Ohne Gesellenprüfung können Sie als SP-Prüfer nicht durch die Innung anerkannt werden!
Teilnahmebescheinigung und Zertifikat der TAK (Akademie des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes)
498,00 €
Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.