Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO Wiederholungsschulung

Termin:
Zeiten: 08.00-15.45 Uhr
Umfang: 18 Unterrichtseinheiten
  • 498,00 €
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Die Sicherheitsprüfung (SP) nach § 29 StVZO darf nur durch verantwortliche Fachkräfte durchgeführt werden, die eine entsprechende Zertifizierung nachweisen können. In den Lehrgängen lernen Sie die Vorschriften und SP-Richtlinien kennen und arbeiten mit den erforderlichen Mess-und Prüfgeräten, die für die praktische Prüfung im Betrieb notwendig sind.
Inhalte:

Rechtliche Grundlagen und allgemeines Wissen
Vorschriften und Richtlinien
SP-Richtlinien und Durchführungsanweisungen
Technik der Fahrzeuge: Fahrgestell, Fahrwerk, Verbindungseinrichtungen
Lenkung, Reifen, Räder, Bremsanlage (EG-Bremsanlage, ELB, Radbremsen)
Bremsenprüfstand - ASA Livestream + SP Adapter
Fußkraft- und Handkraftmessgerät
Lehren für die Überprüfung von Zugösen, Bolzen der Anhängerkupplung, Zugsattelzapfen, Sattelkupplungen
Prüfgerät zur Schließkraftmessung bei Fahrzeugtüren
Praktische Übungen, Einsatz von Mess-Prüfgeräten
Theoretische und praktische Prüfung
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Erstschulung sind Sie dazu verpflichtet, sich alle drei Jahre erneut schulen zu lassen, um die neuste Gesetzeslage zu kennen und auf dem Stand der Technik zu bleiben.Inhalte:

Rechtliche Grundlagen und allgemeines Wissen
Vorschriften und Richtlinien
SP-Richtlinien und Durchführungsanweisungen
Technik der Fahrzeuge: Fahrgestell, Fahrwerk, Verbindungseinrichtungen
Lenkung, Reifen, Räder, Bremsanlage (EG-Bremsanlage, ELB, Radbremsen)
Bremsenprüfstand - ASA Livestream + SP Adapter
Fußkraft- und Handkraftmessgerät
Lehren für die Überprüfung von Zugösen, Bolzen der Anhängerkupplung, Zugsattelzapfen, Sattelkupplungen
Prüfgerät zur Schließkraftmessung bei Fahrzeugtüren
Praktische Übungen, Einsatz von Mess-Prüfgeräten
Theoretische und praktische Prüfung
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Erstschulung sind Sie dazu verpflichtet, sich alle drei Jahre erneut schulen zu lassen, um die neuste Gesetzeslage zu kennen und auf dem Stand der Technik zu bleiben.
Kfz-Mechaniker/in, Kfz-Mechatroniker/in, Kfz-Elektriker/in, Karosserie- und Fahrzeugbauer/in, Metallbauer/in (Fachrichtung Fahrzeugbau), Landmaschinenmechaniker/in

Hinweis: Ohne Gesellenprüfung können Sie als SP-Prüfer nicht durch die Innung anerkannt werden!
Teilnahmebescheinigung und Zertifikat der TAK (Akademie des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes)
498,00 €
Berufliche Fortbildung ist auch ein Anliegen der Europäischen Union. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg bietet daher aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus ein "Förderprogramm Fachkurse" an, mit dem für bestimmte Zielgruppen die Kursgebühr um 30% reduziert werden kann. Sollten Sie das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben bzw. während des Kurses vollenden, kann die Kursgebühr um 70% reduziert werden. Für Kursteilnehmende ohne Berufsabschluss, können unabhängig vom Alter die Kursgebühren um 70% reduziert werden.
Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
 

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Mein Ansprechpartner

Nicolina Schilling
E-Mail: schilling@bbt-tut.de
Telefon: 07461 9290-14