Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO Wiederholungsschulung

Termin:
Zeiten: 08.00-15.45 Uhr
Umfang: 18 Unterrichtseinheiten
  • 465,00 €
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Die Sicherheitsprüfung (SP) nach § 29 StVZO darf nur durch verantwortliche Fachkräfte durchgeführt werden, die eine entsprechende Zertifizierung nachweisen können. In den Lehrgängen lernen Sie die Vorschriften und SP-Richtlinien kennen und arbeiten mit den erforderlichen Mess-und Prüfgeräten, die für die praktische Prüfung im Betrieb notwendig sind.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Erstschulung sind Sie dazu verpflichtet, sich alle drei Jahre erneut schulen zu lassen, um die neuste Gesetzeslage zu kennen und auf dem Stand der Technik zu bleiben.
- Rechtliche Grundlagen und allgemeines Wissen
- Vorschriften und Richtlinien
- SP-Richtlinien und Durchführungsanweisungen
- Technik der Fahrzeuge: Fahrgestell, Fahrwerk, Verbindungseinrichtungen
- Lenkung, Reifen, Räder, Bremsanlage (EG-Bremsanlage, ELB, Radbremsen)
- Bremsenprüfstand - ASA Livestream + SP Adapter
- Fußkraft- und Handkraftmessgerät
- Lehren für die Überprüfung von Zugösen, Bolzen der Anhängerkupplung, Zugsattelzapfen, Sattelkupplungen
- Prüfgerät zur Schließkraftmessung bei Fahrzeugtüren
- Praktische Übungen, Einsatz von Mess-Prüfgeräten
- Theoretische und praktische Prüfung
Kfz-Mechaniker/in, Kfz-Mechatroniker/in, Kfz-Elektriker/in, Karosserie- und Fahrzeugbauer/in, Metallbauer/in (Fachrichtung Fahrzeugbau), Landmaschinenmechaniker/in

Hinweis: Ohne Gesellenprüfung können Sie als SP-Prüfer nicht durch die Innung anerkannt werden!
Teilnahmebescheinigung und Zertifikat der TAK (Akademie des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes)
465,00 €
Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 25 %, bei Teilnehmenden über 55 Jahren um 50 %. Für Teilnehmende ohne Berufsabschluss um 50 %. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Nicht gefördert werden :
Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden Beschäftigte von Transfergesellschaften
 

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Mein Ansprechpartner

Nicolina Schilling
E-Mail: schilling@bbt-tut.de
Telefon: 07461 9290-14