Sachkundenachweis: Kfz-Klimaanlagen

Termin:
Zeiten: 08.00-16.30 Uhr
Umfang: 10 Unterrichtseinheiten
  • 220,00 €
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Die Klimaschutzverordnung sieht vor, dass jeder, der Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen reparieren oder warten will, einen Sachkundenachweis vorlegen muss (nach §5 Absatz 1 Nr. 1 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung). In diesem Tageslehrgang lernen Sie alle relevanten Themen für den Nachweis praxisnah kennen.

So werden z.B. an einer Kraftfahrzeug-Klimaanlage der Kältekreislauf und die Bauteile einer Kälteanlage erklärt. In der Werkstatt werden Service- und Wartungsarbeiten mit Fehlersuche am Kraftfahrzeug durchgespielt und die hierfür notwendigen Geräte und Werkzeuge erläutert. Ebenfalls vermittelt werden die neuen Verordnungen und Richtlinien der Abfallgesetzgebung auf europäischer Ebene.

Hinweis: Kältemittel können nur noch nach Vorlage eines Sachkundenachweises bestellt werden.
- Umweltauswirkungen
- Europäische und nationale Gesetzgebung
- Physikalische Grundlagen
- Aufbau und Funktion der Klimaanlage
- Reparatur- und Wartungsarbeiten an Klimaanlagen
- Zukünftige Klimaanlagentechnologie
- Aufbau von Klimaanlagen-Servicegeräten (R134a, R1234yf)
- Rückgewinnung von Kältemitteln (R134a, R1234yf)
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Kfz-technischen Beruf:
Kfz-Mechaniker/in, Kfz-Mechatroniker/in, Kfz-Elektriker/in, Automobilmechaniker/in, Zweiradmechaniker/in, Karosseriebauer/in und Landmaschinenmechaniker/in, Kfz-Meister/-in
TAK-Zertifikat (Akademie des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes) - Nachweis nach Vorgaben (EG) Nr. 307/2008

Das Zertifikat berechtigt Sie, Reparaturen und Wartungsarbeiten an Klimaanlagen durchzuführen.
220,00 €
Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 25 %, bei Teilnehmenden über 55 Jahren um 50 %. Für Teilnehmende ohne Berufsabschluss um 50 %. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Nicht gefördert werden :
Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden Beschäftigte von Transfergesellschaften
 

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Mein Ansprechpartner

Nicolina Schilling
E-Mail: schilling@bbt-tut.de
Telefon: 07461 9290-14