Sachkundenachweis: Airbag/Gurtstraffer

Termin:
Zeiten: 08.00-16.30 Uhr
Umfang: 10 Unterrichtseinheiten
  • 220,00 €
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Jede Werkstatt, die mit pyrotechnischen Systemen arbeitet, muss eine verantwortliche Fachkraft ernennen, die Prüf-, Montage-, Demontage- und Reparaturarbeiten für Airbags und Gurtstraffer durchführen darf. Die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter verlangen hierbei einschlägiges Fachwissen in Form eines Sachkundenachweises.

Inhalte:

Aufbau und Funktionsweise von Sicherheitseinrichtungen für Fahrzeuge
Charakterisierung der explosionsgefährlichen Stoffe in den Sicherheitseinrichtungen
Einstufung der Sicherheitseinrichtungen im Rahmen des europäischen   Konformitätsbewertungsverfahrens
Sprengstoffrechtliche Bestimmungen 
Handhabung und Gefahrenmerkmale
Beförderung, Lagerung und Entsorgung pyrotechnischer Gegenstände
Praktische Anwendung am Fahrzeug
 Inhalte:

Aufbau und Funktionsweise von Sicherheitseinrichtungen für Fahrzeuge
Charakterisierung der explosionsgefährlichen Stoffe in den Sicherheitseinrichtungen
Einstufung der Sicherheitseinrichtungen im Rahmen des europäischen   Konformitätsbewertungsverfahrens
Sprengstoffrechtliche Bestimmungen 
Handhabung und Gefahrenmerkmale
Beförderung, Lagerung und Entsorgung pyrotechnischer Gegenstände
Praktische Anwendung am Fahrzeug
 
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Kfz-technischen Beruf:
Kfz-Mechaniker/in, Kfz-Mechatroniker/in, Kfz-Elektriker/in, Automobilmechaniker/in, Zweiradmechaniker/in, Karosseriebauer/in und Landmaschinenmechaniker/in, Kfz-Meister/-in
TAK-Zertifikat (Akademie des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes) - Nachweis der eingeschränkten Fachkunde P1

Das Zertifikat berechtigt Sie, Reparaturen und Wartungsarbeiten an Airbags und Gurtstraffern durchzuführen.
220,00 €
Berufliche Fortbildung ist auch ein Anliegen der Europäischen Union. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg bietet daher aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus ein "Förderprogramm Fachkurse" an, mit dem für bestimmte Zielgruppen die Kursgebühr um 30% reduziert werden kann. Sollten Sie das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben bzw. während des Kurses vollenden, kann die Kursgebühr um 70% reduziert werden. Für Kursteilnehmende ohne Berufsabschluss, können unabhängig vom Alter die Kursgebühren um 70% reduziert werden.
Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
 

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Mein Ansprechpartner

Nicolina Schilling
E-Mail: schilling@bbt-tut.de
Telefon: 07461 9290-14