Elektrotechnischer Auffrischungskurs für Mechatroniker

Termin:
Zeiten: ganztägig 8.00 - 15.00 Uhr
Umfang: 16 Unterrichtseinheiten
  • 590,00 €
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Mechatroniker werden als Elektrofachkraft beschäftigt. Aus diesem Grund sollten Mechatroniker mindestens alle drei Jahre eine Auffrischung erhalten.
Begründet ist dies in Verordnungen und Normen, wie im §2 Abs.5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)oder der Norm
DIN VDE 1000-10:
„In der Elektrotechnik tätige Personen müssen „ihre fachlichen Kenntnisse auf aktuellem Stand halten“ oder „sich regelmäßig fortbilden“ indem sie z.B. in bestimmten Abständen Schulungen besuchen.“
Elektrofachkräfte müssen die erforderliche Fachkunde erhalten und stetig ausbauen, weil sich der Stand der Technik und die einschlägigen Normen laufend ändern.
So kann bereits nach einem Jahr ohne Fortbildung der Fachkundeerhalt gefährdet sein.

Dieser Kurs ist speziell auf Mechatroniker zugeschnitten und eignet sich als Unterstützung für Arbeitgeber, damit sie ihrer Führungsverantwortung nachkommen können.
- Neue VDE-Vorschriften/Sicherheitsvorschriften
- Anpassungen der Verordnungen und einschlägigen Normen
- Maßnahmen zur Unfallverhütung
- Praktische Übungen
- Technische Neuerungen, geänderte Verfahrensweisen
- Erfahrungsaustausch/Besprechung von Praxisproblemen
Abgeschlossene Berufsausbildung als Mechatroniker
Fachkundeerhalt als Elektrofachkraft
BBT - Zertifikat: „Auffrischungskurs zum Fachkundeerhalt – Mechatroniker“
590,00 €
Ab dem kommenden Förderzeitraum – September 2023 bis August 2024, Kursbeginne ab 1. September 2023 – werden die Kursgebühren höher bezuschusst:
Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30% (bisher 25%), bei Teilnehmenden über 55 Jahren um 70% (bisher 50%).
Für Teilnehmende ohne Berufsabschluss um 70% (bisher 50 %). Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Nicht gefördert werden :
Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden Beschäftigte von Transfergesellschaften
 

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Mein Ansprechpartner

Auszubildende, Frau Zarour, weiblich Salam Zarour
E-Mail: zarour@bbt-tut.de
Telefon: 07461 9290-25