Geprüfte/r Technische/r Fachwirt/-in (IHK)
Der Lehrgang vermittelt den Teilnehmer/innen praxisnahes Fachwissen sowohl im kaufmännischen als auch im gewerblich-technischen Bereich. Die zunehmende Integration betrieblicher Funktionen und die Vernetzung spezifischer Aufgaben des technischen Bereichs mit kaufmännischer Funktion gibt Schnittstellen zwischen den einzelnen Abteilungen eine immer größere Bedeutung.
Der/ die "Geprüfter Technischer Fachwirt / Geprüfte Technische Fachwirtin" bildet mit ihrer "Schnittstellenkompetenzen" eine Brücke zwischen dem technischen und kaufmännischen Bereich. Sie sind in der Lage kaufmännische Aspekte eines Unternehmens im Zusammenhang mit dem produzierenden Bereich zu sehen und komplexe Betriebsabläufe zu erkennen und in der Praxis zu koordinieren. Ziel ist es, die Teilnehmer/innen auf Führungsaufgaben in diesem "Schnittstellenbereich" vorzubereiten.
Der/ die "Geprüfter Technischer Fachwirt / Geprüfte Technische Fachwirtin" bildet mit ihrer "Schnittstellenkompetenzen" eine Brücke zwischen dem technischen und kaufmännischen Bereich. Sie sind in der Lage kaufmännische Aspekte eines Unternehmens im Zusammenhang mit dem produzierenden Bereich zu sehen und komplexe Betriebsabläufe zu erkennen und in der Praxis zu koordinieren. Ziel ist es, die Teilnehmer/innen auf Führungsaufgaben in diesem "Schnittstellenbereich" vorzubereiten.
Teil I: Wirtschaftsbezogene Qualifikation - Volks- und Betriebswirtschaft - Rechnungswesen - Recht und Steuern - Unternehmensführung
Teil II: Technische Qualifikation - Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen - Werkstofftechnologie und Technische Kommunikation - Fertigungs- und Betriebstechnik
Teil III: Handlungsspezifische Qualifikation - Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik - Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle - Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz - Führung und Zusammenarbeit
Teil II: Technische Qualifikation - Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen - Werkstofftechnologie und Technische Kommunikation - Fertigungs- und Betriebstechnik
Teil III: Handlungsspezifische Qualifikation - Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik - Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle - Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz - Führung und Zusammenarbeit
(1) Zur Prüfung in den Prüfungsteilen Wirtschaftsbezogene Qualifikationen oder Technische Qualifikationen ist zuzulassen, wer:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten
dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf
oder
2. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine Berufspraxis von mindestens einem Jahr im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich
oder
3. eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und Technische Qualifikationen, der nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, und
2. in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes / einer Geprüften Technischen Fachwirtin gemäß § 1 Abs. 3 haben.
(4) Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten
dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf
oder
2. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine Berufspraxis von mindestens einem Jahr im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich
oder
3. eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und Technische Qualifikationen, der nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, und
2. in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes / einer Geprüften Technischen Fachwirtin gemäß § 1 Abs. 3 haben.
(4) Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
IHK-Prüfung: "Geprüfte/r Technische/r Fachwirt/in (IHK)"
Anmeldegebühr: 100,00 EUR
Prüfungsgebühr Industriemeister: IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
DIHK-Skripte: ca. 250,00 EUR
Eigene Lernmittel: ca. 200,00 EUR
Prüfungsgebühr Industriemeister: IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
DIHK-Skripte: ca. 250,00 EUR
Eigene Lernmittel: ca. 200,00 EUR
4.200,00 €