Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bildungsinitiative Handwerk

Allgemeine Teilnahmebedingungen der Beruflichen Bildungsstätte Tuttlingen GmbH (BBT).


1 Anmeldung
Anmeldungen sind auf dem Anmeldevordruck (auch online), formlos schriftlich, per Fax oder per E-Mail bei der Beruflichen Bildungsstätte Tuttlingen GmbH, Max-Planck-Straße 17, 78532 Tuttlingen, vorzunehmen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet (Ausnahme: Vorgezogene Anmeldungen, z. B. Vorreservierungen von Teilnehmenden aus vorangegangenen Kursen). Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn im gewünschten Kurs noch Plätze frei sind. Ein Anspruch auf Teilnahme entsteht erst dann, wenn die Berufliche Bildungsstätte Tuttlingen GmbH, nachfolgend BBT genannt,die Anmeldung schriftlich bestätigt. Sofern für entstehende Verwaltungskosten eine Anmeldegebühr erhoben wird, kann sie weder bei Rücktritt noch bei Kündigung zurückerstattet werden und ist nicht übertragbar. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, teilt die BBT dies dem Teilnehmer/der Teilnehmerin mit.

2 Zahlungsbedingungen
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat das Entgelt für Kurzzeitlehrgänge (bis zu 60 Unterrichtsstunden) unabhängig, von Leistungen Dritter, sofort nach Rechnungsstellung ohne Skontoabzug zu entrichten.

Das Entgelt für Langzeitlehrgänge (über 60 Unterrichtsstunden) mit einer Dauer von bis zu vier Wochen hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin sofort nach Rechnungsstellung zu entrichten.

Bei Langzeitlehrgängen mit einer Dauer von über vier Wochen ist das Entgelt ebenfalls sofort mit Rechnungsstellung zu zahlen; unabhängig davon bleibt es der BBT überlassen, das Entgelt mit Zustimmung bzw. Vereinbarung des Teilnehmers/der Teilnehmerin anteilig in Raten geltend zu machen. Die Ratenzahlung der Kursgebühr erfolgt durch eine unwiderrufliche Einzugsermächtigung oder durch Vorlage eines Dauerauftrages. Betragszuschläge für Ratenzahlung erheben wir nicht. Die jeweilige Rate ist bis spätestens zum letzten Werktag der gesetzten Frist zu leisten. Kommt der Teilnehmer/die Teilnehmerin mit der Bezahlung einer Rate unentschuldigt ganz oder teilweise länger als zehn Tage in Rückstand, ist die BBT berechtigt, die gesamte restliche Lehrgangsgebühr sofort geltend zu machen, sofern dem Teilnehmer/der Teilnehmerin nicht ausdrücklich eine weitergehende Stundung aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung gewährt wird.

Für alle Kurzlehrgänge gilt, dass Kosten für Lernmittel, Tests und Prüfungen in der Kursgebühr enthalten sind. Bei Langzeitlehrgängen sind alle zur Kursgebühr anfallenden Zusatzkosten im Kursprogramm und in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Für alle Lehrgänge gilt, dass Kostenschuldner der Teilnehmer/die Teilnehmerin auch dann bleibt, wenn Dritte die Zahlungsverpflichtung des Teilnehmers/der Teilnehmerin übernehmen.

Eine Erhöhung des Lehrgangsentgelts wird die BBT mit der schriftlichen Anmeldebestätigung dem Teilnehmer/der Teilnehmerin mitteilen; der Lehrgangsvertrag wird in diesem Fall erst mit Bestätigung des Teilnehmers/der Teilnehmerin rechtsverbindlich, es sei denn, die Erhöhung ist unerheblich und dem Teilnehmer/der Teilnehmerin zumutbar.



3 Rücktritt / Kündigung
Kurzzeitlehrgänge mit bis zu 60 Unterrichtsstunden (UE)

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird eine Kostenpauschale von € 40,- fällig, es sei denn, dem Teilnehmer/der Teilnehmerin gelingt der Nachweis, dass der BBT ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Ein vertraglicher Rücktritt später als eine Woche vor Beginn der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist der Zugang bei der BBT. Die Stellung von geeigneten Ersatzteilnehmern/Ersatzteilnehmerinnen ist möglich.

Langzeitlehrgänge über 60 Unterrichtsstunden (UE)

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann bis drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird eine Kostenpauschale von € 125,00 fällig, es sei denn, dem Teilnehmer/der Teilnehmerin gelingt der Nachweis, dass der BBT ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Ein vertraglicher Rücktritt später als eine Woche vor Beginn der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei der Beruflichen Bildungsstätte Tuttlingen GmbH. Die Stellung von geeigneten Ersatzteilnehmern/Ersatzteilnehmerinnen ist möglich.

Teilnehmer/ innen der Agentur für Arbeit / Jobcenter mit Bildungsgutschein haben ein Sonderkündigungsrecht bei Arbeitsaufnahme und bei Wegfall der Förderung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und geltenden Richtlinien.

4 Kündigung Langzeitlehrgänge über 60 Unterrichtsstunden (UE)
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ende der ersten drei Monate seit Veranstaltungsbeginn mit einer Frist von sechs Wochen kündigen. Nach Ablauf der ersten drei Monaten kann er/sie mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der nächsten drei Monate kündigen. Das Recht der BBT und des Teilnehmers/der Teilnehmerin, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat eine Bearbeitungspauschale von € 125,-, sowie das Lehrgangsentgelt anteilig entsprechend der Laufzeit des Vertrages und die erhaltenen Lernmittel zu bezahlen.


5 Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:
Berufliche Bildungsstätte Tuttlingen GmbH, Max-Planck-Strasse 17, 78532 Tuttlingen

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für die BBT mit deren Empfang.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

6 Gebühren

Prüfungsgebühren der Kammern oder anderer Institutionen werden nach der jeweils geltenden Gebührenordnung von der prüfenden Stelleseparat erhoben.

Soweit bei Langzeitkursen (über 60 UE) bei der BBT Prüfungsgebühren anfallen, werden diese im Kursprogramm und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.


7 Absage / Änderung
Die BBT hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung kurzfristig, spätestens sechs Werktage vor ihrem Beginn, Veranstaltungen abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden dann erstattet.

Änderungen in der Person der Dozenten, der Unterrichtstage oder des Lehrplans behält sich die BBT vor. Dies gilt nur insoweit, als die Änderungen dem Teilnehmer/der Teilnehmerin zumutbar sind und ein sachlicher Grund hierfür vorhanden ist bzw. bei einem Dozentenwechsel auch der neue Dozent die Lerninhalte in ausreichender Weise vermitteln kann und der Austausch zumutbar ist. Derartige Änderungen berechtigten den Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts.

8 Haftung
Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmerin, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatz- und Aufwendungsersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers/der Teilnehmerin ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

9 Aushändigung von Zeugnissen und Bescheinigungen
Lehrgangsbescheinigungen, Prüfbescheinigungen und Zertifikate bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der BBT und werden nur nach Begleichung der Rechnung an den Teilnehmer/die Teilnehmerin bzw. an denjenigen/diejenige, der/die die Zahlung leistet, ausgehändigt.

10 Datenerfassung
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erklärt sich damit einverstanden, dass seine/ihre persönlichen Daten für spätere Teilnehmerinformation gespeichert werden. Sie können der Nutzung ihrer Daten für diese Zwecke jederzeit widersprechen. Die BBT verpflichtet sich darüber hinaus zur Wahrung des Datenschutzes; an Dritte werden die Daten der Teilnehmer/Teilnehmerinnen nicht weitergereicht.

Stand: September 2011

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