Sicherheitsprüfung nach §29 StVZO Wiederholungsschulung
Um die Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO durchführen zu können, ist eine
anerkannte Erstschulung bzw. Wiederholungsschulung erforderlich. Im Kurs
lernen Sie die Vorschriften und SP-Richtlinien kennen und arbeiten mit den
erforderlichen Mess- und Prüfgeräten in der praktischen Prüfung.
anerkannte Erstschulung bzw. Wiederholungsschulung erforderlich. Im Kurs
lernen Sie die Vorschriften und SP-Richtlinien kennen und arbeiten mit den
erforderlichen Mess- und Prüfgeräten in der praktischen Prüfung.
Inhalte
- Anerkennung von „SP-Werkstätten“ in der Praxis
- Vermittlung der SP-pflichtigen Techniken im Bereich Fahrgestell,
Fahrwerk, Aufbau und Verbindungseinrichtungen
- Lenkung, Reifen und Räder, Abgas- und Bremsanlage
- Bei der SP eingesetzte Mess- und Prüfgeräte
- Bremsenprüfstand
- Fußkraft- und Handkraftmessgerät
- Lehren für die Überprüfung von Zugösen, Bolzen der
Anhängerkupplung, Zugsattelzapfen, Sattelkupplungen
- Prüfgerät zur Schließkraftmessung bei Fahrzeugtüren
- Durchführung der Messungen
- Berechnung Abbremsung der Druckluftbremsanlage
- Theoretische und praktische Prüfung
- Vermittlung der SP-pflichtigen Techniken im Bereich Fahrgestell,
Fahrwerk, Aufbau und Verbindungseinrichtungen
- Lenkung, Reifen und Räder, Abgas- und Bremsanlage
- Bei der SP eingesetzte Mess- und Prüfgeräte
- Bremsenprüfstand
- Fußkraft- und Handkraftmessgerät
- Lehren für die Überprüfung von Zugösen, Bolzen der
Anhängerkupplung, Zugsattelzapfen, Sattelkupplungen
- Prüfgerät zur Schließkraftmessung bei Fahrzeugtüren
- Durchführung der Messungen
- Berechnung Abbremsung der Druckluftbremsanlage
- Theoretische und praktische Prüfung
Abschluss
Teilnahmebescheinigung und Teilnahmezertifikat der TAK
Voraussetzung
Kfz-Mechaniker/Elektriker/in, Karosserie- und Fahrzeugbauer/in,
Metallbauer/in (Fachrichtung Fahrzeugbau), Landmaschinenmechaniker/in
Hinweis zur SP-Erstschulung:
Ohne Gesellenprüfung keine Anerkennung als SP-Prüfer/in durch die
Innung!
Metallbauer/in (Fachrichtung Fahrzeugbau), Landmaschinenmechaniker/in
Hinweis zur SP-Erstschulung:
Ohne Gesellenprüfung keine Anerkennung als SP-Prüfer/in durch die
Innung!
