BBT - Berufliche Bildungsstätte Tuttlingen - Förderungsmöglichkeiten
Förderungsmöglichkeiten
Förderfähige
Personen
Art der Förderung Link
Angehende Industriemeister/
Betriebswirte/
Kfz-Meister

Meisterausbildung
Meister-BAföG

NEU: ab 1. Juli 2009 verbesserte Förderkonditionen! Jetzt beim zuständigen Landratsamt informieren!
Meister-BAföG
Personen, die sich
haupt- und neben-
beruflich weiterbilden
Fachkursförderung (Europäischer Sozialfonds)
ESF
Personen die sich
weiterbilden wollen:
Vereinbaren Sie ein persönliches Bertungsgespräch: 0800-2623000
Bundes-
ministerium
für Bildung
und Forschung
Zahlt sich aus: Bildungsprämie
Ältere und Geringqualifizierte in Unternehmen (Arbeitgeberservice)
und Berufsrückkehrer-
innen
Programm "WeGebAU" der Agentur für Arbeit WeGebAU
Mit Kurzarbeit die Krise meistern!
Infos für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Kurzarbeit - Einsatz für Arbeit
Berufliche
Umschulungen über
Rehabilitations-
einrichtungen
Soldaten auf Zeit /
Wehrdienstleistende
je nach Bewilligung BFD Berufsförderungsdienst der BW
ALG I - Empfänger Bildungsgutschein
Bildungsgutschein
ALG II - Empfänger je nach Bewilligung
 



Viele
der bei uns stattfindenden Weiterbildungsmaßnahmen
können gefördert werden!

Wer? Wie? Was? und Wo? - Infos hierzu, finden Sie auf dieser Seite!

Sollten Sie keine Antwort auf Ihre Frage gefunden haben,
so rufen Sie uns einfach an: (07461) 92 90 - 11.
Gerne sind wir Ihnen behilflich!

Aus rechtlichen Gründen können wir im Einzelfall keine verbindliche Auskunft geben. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständigen Berater.





SIE WOLLEN "MEISTER" WERDEN ?

-> Der Staat greift Ihnen unter die Arme durch Meister-Bafög
-> Die restlichen Gebühren und die Fahrten zum Lehrgang oder zu Übungen  
     sind steuerlich absetzbar.

Am 1. Juli 2009 traten die verbesserten Regelungen des Aufstiegsfortbildungs- förderungsgesetzes (AFBG), auch Meister-BaföG genannt, in Kraft.

Teilnehmer/innen einer Aufstiegsfortbildung erhalten unter anderem mehr finanzielle Unterstützung für Lehrgang und Prüfung.

Gefördert werden beispielsweise die Vorbereitungslehrgänge für die Prüfungen zum Fachwirt, Fachkaufmann, Industriemeister oder Betriebswirt.

Informationen erhalten Sie unter der Hotline: 0800-6223634


Amt für Ausbildungsförderung der Landratsämter unserer Region:

Schwarzwald-Baar-Kreis     
Tel. (07721) 913-7247

Rottweil                                
Tel. (0741) 244-41 oder - 272

Tuttlingen                            
Tel. (07461) 926-4005 oder -4017





BERUFSWECHSEL AUFGRUND GESUNDHEITLICHER PROBLEME?

-> wenden Sie sich an Ihren Berater Ihrer zuständigen Rentenversicherung  
     oder Ihrer Berufgenossenschaft.





SOLDATEN / WEHRDIENSTLEISTENDE:  ZURÜCK IN DEN BERUF!!!

Soldaten und Wehrdienstleistenden stehen je nach Dauer der Dienstzeit verschiedene Finanzmittel und Freistellungszeiten während und nach der Dienstzeit zur Verfügung.

Verbindliche Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Berater vom Berufsförderungsdienst.





Förderungsmöglichkeiten in Zusammenarbeit
mit der Bundesagentur für Arbeit

Verschiedene Maßnahmen und Qualifizierungen führen wir in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit durch. Über die für Sie bestehenden Möglichkeiten sprechen Sie bitte mit Ihrem Arbeitsberater der zuständigen Arbeitsagentur.

Besonders hinweisen möchten wir auf die Möglichkeit des
BILDUNGSGUTSCHEINS

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten
zum Bildungsgutschein auf einen Blick:

Seit 01.01.2003 können von den Arbeitsberatern/-innen und Arbeitsvermittlern/-innen der Agentur für Arbeit für Arbeitssuchende etc. Bildungsgutscheine ausgestellt werden.

Wenn im Rahmen der zwischen dem Arbeitssuchendem und der Arbeitsagentur abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarung die Notwendigkeit einer beruflichen Weiterbildung festgestellt wurde, erhält der/die Arbeitssuchende vom/-n der Arbeitsberater/-in einen Bildungsgutschein. Der/die Arbeitsberater/-in entscheidet darüber ob eine angebotene Weiterbildung das geeignete Instrument zur Integration in den Arbeitsmarkt darstellt. Die Vergabe von Bildungsgutscheinen ist auch von den verfügbaren Mitteln einer Arbeitsagentur bzw. eines/-r Arbeitsberaters/-in für die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) abhängig.

Der Bildungsgutschein ist die schriftliche Zusage für die Teilnahme an einer Weiterbildung! Mit diesem Gutschein werden die Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung, z.B. in der BBT, von der Agentur für Arbeit übernommen, vorausgesetzt, die Weiterbildung ist für die Weiterbildungsförderung nach § 85 SGB III zugelassen.

Die schriftlichen Kerninhalte des Bildungsgutscheins sind:
  • das Bildungsziel
  • die erforderliche Weiterbildungsdauer
  • der regionale Geltungsbereich
  • die Gültigkeitsdauer (z.Zt. 3 Monate) in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muß

Wer bezugsberechtigt ist, bekommt seinen Bildungsgutschein im Rahmen der Beratung, von seinem/-r Arbeitsberater/-in der Agentur für Arbeit ausgestellt. Damit bestätigt der/die Arbeitsberater/-in die mögliche Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme.

Der/die Inhaber/-in eines Bildungsgutscheins kann sich an zugelassene (zertifizierte) regionale Bildungsträger, wie die BBT wenden, die ein Weiterbildungsangebot bietet, das dem Bildungsziel und dem zeitlichen und räumlichen Gültigkeitszeitraum entspricht.

Der/Die Inhaber/-innen von Bildungsgutscheinen sollten sich umgehend mit unserer Kursabteilung, Tel.: (07461) 9290-24 in Verbindung setzen oder einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

Hat sich der/die Inhaber/-in eines Bildungsgutscheins für einen Weiterbildungskurs bei der BBT entschieden, muss er/sie den Bildungsgutschein in der BBT, vor Maßnahmebeginn, ergänzend ausfüllen lassen.



W I C H T I G !!!

Bitte den Bildungsgutschein mindestens 1 Woche vor Kursbeginn
an die BBT senden oder vor Ort abgeben.


(Speziell bei Kursen, wie das "Schweißen nach DVS" sollte im voraus ein Beratungsgepräch mit dem Lehrgangsdozenten geführt werden!)


Der von der BBT auszufüllende Bildungsgutschein muss von der
BBT vor Beginn der Weiterbildung/Maßnahme bei der Agentur
für Arbeit eingereicht werden! Andernfalls verliert der Bildungsgutschein seine Gültigkeit und die Kosten werden von der Agentur für Arbeit nicht übernommen!


Beginnt eine gewünschte Weiterbildung nicht im zeitlichen Gültigkeitsbereich, ist ein neuer Bildungsgutschein erforderlich!!!



In Bezug auf die Auswahl eines Bildungsträgers kann im Allgemeinen ein Bildungsgutschein nur bei einem Bildungsträger im Tagespendelbereich eingelöst werden. Ein Bildungsträger außerhalb des Tagespendelbereich ist möglich, sofern dies explizit auf dem Bildungsgutschein ausgewiesen ist.

Da sich der Inhaber eines Bildungsgutscheins den Bildungsträger selbst aussuchen kann, erwartet die Bundesanstalt für Arbeit mehr Wettbewerb zwischen den Bildungsträgern und eine Steigerung der Qualität in der Weiterbildung. Dies setzt voraus, dass finanzielle Mittel zur Verfügung stehen und von den Agenturen für Arbeit Bildungsgutscheine ausgegeben werden können.

Weitere Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit finden Sie unter www.arbeitsagentur.de.